Was darf ein Gerichtsvollzieher Pfänden und was nicht?

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Also TV durfte er früher nicht einkassieren.

Ebenso Gegenstände des täglichen Bedarfs

Es war aber so, dass teure Stücke gegen billigere ausgetauscht werden konnten.

DVDs und Blu-ray Player könnte er mitnehmen.

Aber: da Transport, Lagerung und Verkauf auch kosten verursachen, und man für das Zeug gebraucht auch nicht viel bekommt, wäre der zu erwartende Gewinn niedrig. Daran hat weder der Gerichtsvollzieher noch der Gläubiger Interesse

Von den genannten Gegenstaenden wird der Gerichtsvollzieher eher gar nichts pfaenden. So ein gebrauchter Blue Ray Recorder bringt ja nicht viel, nach Abzug der Kosten wuerde das wahrscheinlich sogar ein Minusgeschaeft.

Ein TV Geraet wird er auch nur im Rahmen einer sog. "Austauschpfaendung" pfaenden, wenn es sich um ein besonders hochwertiges oder neues Geraet handelt. Dann bekommst du ein paar Hunderter, mit denen du dir ein einfaches Geraet kaufen kannst. Bei einfachen TV Geraeten wird aber gar nichts passieren, weil eine wirtschaftliche Verwertung nicht moeglich ist.

Ein GV darf grundsätzlich alles pfänden, was (Geld)Wert hat und was Du nicht (unbedingt) zum Leben brauchst.

Ggf. wird eine Austauschpfändung vorgenommen:z.B. teurer Flatscreen wird gepfändet und gegen einfaches TV-Geröt ausgetauscht.

Verzehrfertige Lebensmittel und Getränke dürften grundsätzlich unpfändbar sein. Es sei denn, daß es sich z.B. um teuren Champagner, um Kaviar oder um Safran handelt.

Alles, was nicht unter den Pfändungsschutz fällt. Geschützt sind

1) Dinge, die zum erhalt des einfachen Lebensstils notwendig sind. (Fernseher, Küchenutensilien, …)

2) Gegenstände, die zur Fortführung der Erwerbstätigkeit notwendig sind (Taxi Fahrer das Taxi)

3) Dinge, deren Erlös weniger Geld einbringen, als die auktionskosten. Denn dadurch würde der Schuldner nur weitere Schulden aufbauen.

Allerdings können sogenannte Austauschpfändungen stattfinden. Zum Beispiel wird der teure 2500€ Fernseher gegen einen 500€ Fernseher ausgetauscht. Oder das C-Klasse Taxi gegen einen Polo.

Hoffe ich konnte dir helfen ^^

alles was nicht zur Grundversorgung benötigt wird (und wahrscheinlich sicher Geld einrbingt). Also Blue-Ray Player wird er bevorzugt pfänden. Esssen und Trinken eher nicht. Ein TV ist denke ich auch frei. Aber eben kein Luxus 5000 Euro System.

Wenn aber jetzt einer so ein 5000 Euro System hat aber keinen billig TV wie das in der Praxis aussieht weiss ich nicht. Könnte durchaus sein dass die den 5000 Euro TV wegnehmen und einem vom Sperrmüll dafür hinstellen (der noch geht) ;-)