Darf der Gerichtsvollzieher, mir geliehene Sachen pfänden?

6 Antworten

Sei hierbei unbesorgt, 2011 entschied das Verwaltungsgericht Gießen in einem Grundsatzurteil, dass Computer und ähnliches nicht gepfändet werden darf, da auch diese Geräte zur "bescheidenen Lebensführung" gehören.

Dein Fernseher ist also im großen und ganzen sowie so erst einmal tabu für den Pfänder.

Sollte es sich aber um ein sehr teures Modell handeln, kann eine Tauschpfändung in Frage kommen, da der Fernseher aber nicht zu deinem Besitz zählt, kann er auch nicht verpfändet werden.

LG

Ok weil ich irgendwo mal gelesen habe, das der Gerichtsvollzieher immer erst mal davon ausgeht, das alles was in der Wohnung ist dir gehört. Und es sich dann einfach nimmt bzw. den Kuckuck dran macht.

Der Fernseher hat ein Wert von 250€ - 300€ und ist 7 Jahre alt, denke das ist nicht so interessant für ihn oder doch?

@DjangoXX

Wert von 250€ - 300€

Das wird nicht gepfändet...

Ich habe mir sogar den Kaufvertrag geben lassen, das es ihm gehört.

Wobei aber die Möglichkeit besteht, dass dein Bruder eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass dies tatsächlich so zutrifft.

Grundsätzlich darf ein GV alles pfänden, was in Deinem Gewahrsam ist und pfändbar wäre - auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an - wenn Du aber die Rechnung vorliegen hast, kannst Du ihm diese auch zeigen.

Ansonsten kann sich der Eigentümer die Sache durch Drittwiderspruchsklage wieder zurückholen.

Aber: ein Fernseher kann grundsätzlich nicht gepfändet werden und wenn, dann nur mit Austauschpfändung (bei besonders teuren Fernsehern).

Der Wert liegt da bei 250 Euro oder höchstens 300. Ich denke das ist nicht besonders Wertvoll oder?

@DjangoXX

Das wird nicht gepfändet....

Wenn du beweisen kannst das es ihm gehört darf er es nicht mitnehmen .

Hab doch den Kaufvertrag mit Adresse und Namen von meinem Bruder. Also wenn ich den vorzeige dürfte er nicht mitnehmen? Sicher?

@DjangoXX

Ja bin mit sicher aber die sind als brutal unterwegs und er findet was,was er mitnehmen kann .Er darf sogar deine Wohnung aufbrechen.

Also mach alles gute weg und frag ob du in raten bezahlen kannst oder wenn gar kein Geld hast frag ob eine Stundung möglich ist .

Eigentlich teilt der dann mit das du nix zu pfänden hast .

Oder du musst den offenbarungseidleisten.

Grüsse von einem Django reinhardt Fan

@veronice27

Was bedeutet Stundung? Wie läuft sowas ab?

@DjangoXX

Das heisst die Zahlung wird eine Zeitlang verschoben

Den wird der GV nicht pfänden.

Ganz sicher? Also wenn ich den Kaufvertrag zeige ist der TV safe?

@wilees

Hab aber Angst das er es Austauschen möchte gegen ein billigeres. Der TV hat ein wert von 250 - 300 Euro.

@DjangoXX

Was denn - noch billiger?

@wilees

keine Ahnung da ich bis jetzt mit einem GV noch nichts zu tun hatte, könnte ja sein das er sich alles einfach nimmt.