Was darf der Gerichtsvollzieher in einer vollmöblierten,vermieteten Wohnung pfänden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Gerichtsvollzieher pfändet in der Regel alles was den Rahmen eines bescheidenen Lebens übersteigt. Ich würde empfehlen in den Mietvertrag alles aufnehmen zu lassen was sich in der Wohnung befindet und mit vermietet wurde; dann gibt es keine Probleme. Es geht darum: Der Mieter muss nachweisen, dass ihm die Sachen nicht gehören.

Hier ist nochmal eine Info zum Gerichtsvollzieher: http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsvollzieherseite.html

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html

Der Gerichtsvollzieher muss dir alles was zu einem normalen Haushalt gehört belassen.

Wenn du natürlich als Einzelperson eine 900 € Waschmaschiene hast, kann er diese im Rahmen einer Austauschpfändung gegen eine günstigere ( angemessene ) umtauschen. Die kann dann auch gebraucht sein.

Gleiches gilt für alle deine Gegenstände. Auch wenn dein Fernseher zu wertvoll ist, kann er den umtauschen.

Der Gerichtsvollzieher darf dir aber nicht deine Wohnung komplett leer räumen, wie hier einige Antworten es suggerieren lassen!

http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136311.html

schau da mal. Und solltest Du teure Gegenstände haben, bist die wohl los. Vereinbare mit dem GV eine Ratenzahlung.

Ähm, der Mieter des Fragestellers erwartet den Gerichtsvollzieher, nicht er persönlich. Und der GV darf natürlich nur Gegenstände oder Bargeld des Mieters pfänden, jedoch keine Mieteinrichtung.

@MaSiReMa

Ja sorry, meine Gedanken waren schneller als meine Augen. Asche auf mein Haupt.

warum soll ich mit dem GV ne Ratenzahlung machen,ich hab doch keine Zahlungsbefehle,sondern mein Mieter!!!

deine sachen können nicht gepfändet werden, da du nicht für die schulden deines mieters aufkommen musst. du musst nur aufpassen, dass dein mieter die gegenstände nicht pfänden lässt, weil er den gerichtsvollzieher nicht darauf aufmerksam macht, dass es gar nicht seine sind. ich würde an den möbeln einen hinweis auf mich anbringen.

Hallo,

der GV kann natürlich nichts von Deinem Eigentum pfänden, die Einrichtung und alles, was der Mieter gemietet hat, gehören ihm ja nicht. Er kann persönliche Wertgegenstände des Mieters pfänden, evtl. auch eine Taschenpfändung machen, das heißt, schauen, was er an Bargeld da hat. Wie viel er dann davon nehmen darf, das weiß ich nicht, liegt evtl. aber auch an dem GV.

LG

der GV kann natürlich nichts von Deinem Eigentum pfänden

Das kann er schon, auch wirksam. Denn er prüft nicht die Eigentumsverhältnisse.

@Ronox

Wenn die Sachen im Mietvertrag stehen und er das vorweisen kann, dann darf er nichts davon nehmen.

@MaSiReMa

Der Mietvertrag ist kein Eigentumsnachweis, aber kann natürlich ein Indiz sein.