Darf der Gerichtsvollzieher Klamotten pfänden ?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darf er das, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Sind die Klamotten von erheblichem Wert oder in einer Menge vorhanden, die im Täglichen Leben nicht notwendig ist geht das. z.B. 50 Paar Markenschuhe im Wert von je 240 € je Paar würden mich dazu veranlassen, mindestens 235 Paar Schuhe zu Pfänden, sofern der Zustand und der erzielbare Wert zu einem angemessenen Ergebnis bei der Verwertung führen würde.

Bei einem Pelzwintermantel, der z.B. 7000 € wert ist, würde ich, sofern es der einzige Wintermantel im Haushalt ist, eine sog. Austauschpfändung machen. Du würdest von mir eine Anständige Winterjacke vom Discounter bekommen, damit du nicht frierst und den Pelzmantel würde ich pfänden und verwerten.

Ist alles zulässig und wird auch praktiziert.