Heißt das jetzt im Ernst dass ich nach z.B. 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate oder nach 8 Jahren 3 Monate Kündigungsfrist habe?

3 Antworten

Ja, hast du richtig verstanden. Auch deine Kündigungsfrist bei einer Beschäftigung länger 2 Jahre richtet sich nach § 622 (2) BGB

Maggi29 
Fragesteller
 19.06.2020, 20:43

OMG. Das ist ja schrecklich.

Das ist richtig.

Hier ist nämlich - soweit sich das aus dem unzulänglichen Foto ersehen lässt - vereinbart, dass für den Arbeitnehmer die gleichen, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses längeren, Fristen gelten sollen wie für den Arbeitgeber.

Und das ist erlaubt.

Maggi29 
Fragesteller
 19.06.2020, 20:44

OMG. Das ist ja schrecklich.

Familiengerd  19.06.2020, 21:04
@Maggi29

Wenn Du schneller aus dem Arbeitsverhältnis raus willst, kannst Du Deinen vielleicht zu einem Aufhebungsvertrags überreden (er muss also einverstanden sei), mit dem es zu jedem beliebigen Datum beendet werden kann (auch zu sofort).

Wenn du kündigst = 4 Wochen bis zum 15 .oder Ende eines Monats....

.Wenn der Arbeitgeber kündigt Staffelung der Betriebszugehörigkeit , ansonsten gesetzliche Regelung.

Grund dafür ist das bei einer betriebsseitigen Kündigung der Nachteil größtenteils beim Arbeitnehmer liegt.

Familiengerd  19.06.2020, 20:37

Die Antwort ist falsch.

Dorrock  19.06.2020, 20:45
@Familiengerd

Es gelten gesetzliche kündigungsfristen......+.....die Anwendung der verlängerten kündigungsfristen wird vereinbart......

Entweder ist es ein Widerspruch in sich oder es ist einfach nur undeutlich und bedarf gewisser Abklärung. Ich sehe hier keine Gleichstellung .....

Ich mag mich aber auch irren

Gruß

Familiengerd  19.06.2020, 21:07
@Dorrock

Selbstverständlich gelten hiernach die gesetzlichen Fristen - und das sind auch die verlängerten Fristen für den Arbeitgeber, die nach dieser Klausel auch auf den Arbeitnehmer angewendet werden sollen.

Das ist eine recht häufig verwendete, klare und nicht zu beanstandende Klausel.

Dorrock  19.06.2020, 21:15
@Familiengerd

Dann wusste ich noch nichts davon, denn solch eine kam mir noch nicht unter ( ich hab gern oft den Arbeitgeber gewechselt) .....Besten Dank dafür. Da werd ich drauf achten

Familiengerd  19.06.2020, 21:34
@Dorrock

Dann hast Du ja Glück gehabt, dass bisher keiner Deiner Arbeitgeber von Dir die gleichen Kündigungsfristen verlangt hat, die er selbst einhalten muss.

Dorrock  19.06.2020, 21:40
@Familiengerd

Anscheinend. Ich würd aber auch vermuten das es branchenabhängig ist .

Als Handwerker bin ich bspw. auch kein Fan von überladenen Arbeitsverträgen . Da bin ich aber auch sofort weg .