Was bedeuten der Satz "befristet längstens bis" in einem Arbeitsvertrag?
Mein Vertrag ist befristet längstens bis 27.9.2015 mit 36 Wochenarbeitsstunden. Jetzt habe ich einen Änderungsvertrag bekommen der nun länger geht. Indem Vertrag steht allerding, dass meine Wochenarbeitszeit sich ab 1.9.2015 auf 31 verringert. Ist das rechtens? Mein voriger Vertrag ging ja bis 27.9.2015.
Kann der Vertrag auch zu einem früheren Zeitpunkt enden ohne Kündigung ?
Danke für Eure schnellen Antworten
3 Antworten
Deshalb mE ja der Änderungsvertrag.
Den mußt Du nicht annehmen. Dann geht das Arbeitsverhältnis bis 27.09. mit der bisher vereinbarten Stundenanzahl und endet ohne weitere Kündigung.
Das Ganze ist aber komplizierter. Bei befristeten Verträgen können unter Umständen gerade durch den AG fatale Fehler (für den AG !!) gemacht werden. Unter Umständen entsteht ein unbefristeter Vertrag mit Annahme des neuen Vertrages.
Ich würde eine richtige Rechtsauskunft einholen.
Ohne Kündigung endet er nicht früher. Wenn Du den Änderungsvertrag unterzeichnest dann ändert sich aber ab 1.9. auch die Arbeitszeit.
Ob die Befristungen allgemein wirksam sind oder nicht ist damit nicht gesagt. Wenn sie dies nicht sind dann besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Eigentlich ja weil es so in den vertrag steht und das ist alles rechtens wen die unterschrift drauf ist natürlich nur
Michi kannst Du das auch begründen?