Arbeitsvertrag befristet / unbefristet nach der Ausbildung + einen befristeten Vertrag
Guten Tag liebe Community,
ich habe da mal eine Frage: Wie schaut es aus, wenn man seine Ausbildung in einem Unternehmen gemacht hat, dieses Unternehmen nach der Ausbildung einem ein 1 Jahres Vertrag (befristet) gibt und dann, nach diesem Jahr, der nächste Vertrag kommt. Darf dieser wieder befristet sein oder muss dieser (aufgrund der Ausbildungszeit = ebenfalls befristet) schon unbefristet sein?
Hoffe es war halbwegs verständlich erklärt. Vielen Dank für eure Antworten.
4 Antworten

Die Ausbildungszeit zählt bei der Berechnung der befristeten Zeit nicht mit.
Bei einer kalendermäßigen Befristung sind max. zwei Jahre und während dieser zwei Jahre eine höchstens dreimalige Verlängerung möglich.In einem anwendbaren Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend festgelegt werden.
Liegen sachliche Gründe vor,dann kann die Befristung über längere Zeit andauern.

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Der Vertrag darf durchaus befristet sein, wenn es denn einen Grund dafür gibt. Es gibt in der Tat ältere Rechtsprechung, die eine Kette vom mehr als drei befristeten Verträgen als Entstehung eines unferisteten Beschäftigungsverhältnis bewertet, aber ich bin mir nicht sicher, ob das noch aktuell ist!

Danke erst einmal für die Antwort. Normal weiß ich recht sicher, dass man max. 2 Jahre befristet arbeiten darf (zB 2x1 Jahresverträge befristet) oder 2x einen befristet Arbeitsvertrag haben darf (max. aber 1 Jahresverträge befristet).

Nach der Ausbildung kann der Betrieb Dir einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund lt. Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zu zwei Jahren und mit max. drei Verlängerungen anbieten (§ 24 Weiterarbeit, BBiG (Berufsbildungsgesetz))..
Das TzBfG sagt zwar im § 14 dass eine Befristung ohne Sachgrund unzulässig ist, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand, das Berufsausbildungsverhältnis ist aber kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 14.

also wenn er automatisch verlängert wird dann eigentl. unbefristet

Er wird nicht automatisch verlängert, sprich nach dem 1. befristetem Arbeitsverhältnis würde jetzt ein 2. Arbeitsverhältnis mit einem neuen Vertrag folgen.