Höhe ALG 1 nach Masterandenstelle?
Hallo zusammen,
Wie berechnet sich der ALG 1 Satz, wenn man für 6 Monate eine Masterandenstelle annimmt?
folgende Situation: Die letzten 6 Jahre Ausübung einer Sozialverischerungspflichtigen Tätigkeit und damit Anspruch auf ALG 1 für 12 Monate bei meinem Alter von <50. Gehalt der letzten 12 Monate durchschnittlich 3450€/Monat. Seit 18 Monaten berufsbegleitend im Fernstudium (unabhängig von der Arbeit) am studieren. Jetzt der Plan für die anstehende Masterarbeit für 6 Monate auf eine Masterandenstelle zu wechseln, Aufwandsendschädigung 800€/Monat. Wenn ich jetzt dank Corona und Rezension nach der Masterarbeit arbeitslos werden sollte, hat sich dann durch die Masterandenstelle mein Anspruch auf ALG 1 verringert? Die Berechnungsgrundlage sind laut Gesetz die letzten 12 Monate, in den man eine sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat. Wenn mein Masteranden-Arbeitsvertrag also <20 Wochenstunden angibt, müsste doch mein jetziger Anspruch vom ALG 1 gesichert bleiben, oder? Und im Umkehrschluss, wenn ich einen Masteranden-Vertrag mit >20 Wochenarbeitsstunden bekomme und somit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübe, würde sich mein ALG 1 Anspruch um fast die Hälfte reduzieren?? Ich habe allerdings auch schon von Fällen gelesen, wo Studenten trotz Erfüllung der Voraussetzungen und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit kein ALG 1 bekommen haben, weil das Arbeitsamt Studentenjobs als per se nicht für ALG 1 relevant eingestuft hat. Irgendwie scheint sich das Arbeitsamt bei ALG 1 und Studenten sehr schwer zu tun und das nicht vernünftig geregelt zu haben. Hab ihr da schon Erfahrungswerte? Gibt es Sonderregelungen, die ich übersehen habe? Mein Problempunkt ist einfach, dass wenn ich schon freiwillig und der wissenschaft zu Liebe für 6 Monate eine Tätigkeit ausübe, dessen Gehalt deutlich unter meinem aktuellen ALG 1 Anspruch und auch unter dem Bafög-Höchstsatz liegt, ich zumindest nach dieser Tätigkeit keine weiteren finanziellen Nachteile hinnehmen muss. Dank Corona macht man sich ja jetzt so seine Gedanken.
LG
3 Antworten
Für das ALG - 1 musst du arbeitslos sein, die Anwartschaftszeiten ( Anspruch ) hast du dir ja erworben, wenn du dann innerhalb von 30 Monaten auf min.12 Monate Versicherungspflicht kommst.
Arbeitslos bist du aber nur dann, wenn du wöchentlich nicht auf 15 Arbeitsstunden kommst und der Vermittlung musst du auch für min.15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Nichts an der Höhe deines ALG - 1 würde sich dann ändern, wenn du schon ALG - 1 beziehen würdest, eine geringer bezahlte Beschäftigung annehmen würdest, deinen alten ALG - 1 Anspruch nicht verbraucht hättest und dann nicht min.wieder 12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen könntest.
Dann könntest du deinen alten nicht verbrauchten Anspruch seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder aufleben lassen.
Oder du hast mit weniger Einkommen einen neuen Anspruch erworben und noch alten ALG - 1 Anspruch übrig, dann würdest du für den gesamten Anspruch das höhere ALG - 1 bekommen.
Angenommen du hast im Durchschnitt 3000 € Netto gehabt, bei 60 % dann um die 1800 € ALG - 1 bekommen und von deinen 12 Monaten nur 4 verbraucht.
Dann bliebe ein alter Anspruch von 8 Monaten, hättest du dann wieder angenommen min.12 Monate eine Versicherungspflicht gehabt und da angenommen im Durchschnitt nur 2000 € Netto verdient, dann läge dein neues ALG - 1 unter deinem alten und du würdest dann deinen alten ALG - 1 Anspruch bis zur max.Grenze bekommen, also unter 50 Jahren max.für 12 Monate.
Würdest du aber noch kein ALG - 1 bezogen haben und nun weniger verdienen, dann käme es darauf an was du ab deiner Arbeitslosigkeit im durchschnitt in den letzten 12 Monaten verdient hast und was in den 12 Monaten davor.
Denn wenn du in den 12 Monaten davor im Durchschnitt mehr als 10 % mehr hattest, dann müsstest du das bei der Agentur für Arbeit beantragen, dann müsste die Berechnung auf 24 Monate ausgebreitet werden.
1 Dein Anspruch auf Alg 1 verringert sich so nicht der verringert sich nur wen du ihn aufbrauchst ! Also für den Rest der 12 Monate steht dir Dan alg zu !
2 Erst wen du wider 12 Monate gearbeitet hast hast du einen neuen Anspruch erworben!
3 So einfache fragen kannst du auch auf der Webseite der beiden oft selber herausfinden!
4 Es ist oft einfacher direkt vor ort nachzufragen oder du fragst direkt bei der uni nach den die braten ja auch in vielen dingen!
In der zeit, die du benötigt hast das alles zu schreiben, hätte ein Anruf im Jobcenter dir schon Klarheit gegeben.
Weil du annimmst, dass ihn dort eine positive Antwort erwartet? - Oder würdest du auch eine negative Antwort "vom Feind" akzeptieren?^^
(Davon abgesehen ist das Jobcenter hier nicht zuständig.)
wohl eher bei der Agentur für Arbeit
Hab ich schon. Die Dame am Apparat war mit der Frage überfordert, hat ein Ticket aufgemacht und gesagt, die zuständige Fachabteilung würde sich in den nächsten Wochen melden...
Das sind Beamte, was erwartet man :D