Höhe ALG 1 nach Masterandenstelle?

3 Antworten

Für das ALG - 1 musst du arbeitslos sein, die Anwartschaftszeiten ( Anspruch ) hast du dir ja erworben, wenn du dann innerhalb von 30 Monaten auf min.12 Monate Versicherungspflicht kommst.

Arbeitslos bist du aber nur dann, wenn du wöchentlich nicht auf 15 Arbeitsstunden kommst und der Vermittlung musst du auch für min.15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.

Nichts an der Höhe deines ALG - 1 würde sich dann ändern, wenn du schon ALG - 1 beziehen würdest, eine geringer bezahlte Beschäftigung annehmen würdest, deinen alten ALG - 1 Anspruch nicht verbraucht hättest und dann nicht min.wieder 12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen könntest.

Dann könntest du deinen alten nicht verbrauchten Anspruch seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder aufleben lassen.

Oder du hast mit weniger Einkommen einen neuen Anspruch erworben und noch alten ALG - 1 Anspruch übrig, dann würdest du für den gesamten Anspruch das höhere ALG - 1 bekommen.

Angenommen du hast im Durchschnitt 3000 € Netto gehabt, bei 60 % dann um die 1800 € ALG - 1 bekommen und von deinen 12 Monaten nur 4 verbraucht.

Dann bliebe ein alter Anspruch von 8 Monaten, hättest du dann wieder angenommen min.12 Monate eine Versicherungspflicht gehabt und da angenommen im Durchschnitt nur 2000 € Netto verdient, dann läge dein neues ALG - 1 unter deinem alten und du würdest dann deinen alten ALG - 1 Anspruch bis zur max.Grenze bekommen, also unter 50 Jahren max.für 12 Monate.

Würdest du aber noch kein ALG - 1 bezogen haben und nun weniger verdienen, dann käme es darauf an was du ab deiner Arbeitslosigkeit im durchschnitt in den letzten 12 Monaten verdient hast und was in den 12 Monaten davor.

Denn wenn du in den 12 Monaten davor im Durchschnitt mehr als 10 % mehr hattest, dann müsstest du das bei der Agentur für Arbeit beantragen, dann müsste die Berechnung auf 24 Monate ausgebreitet werden.

1 Dein Anspruch auf Alg 1 verringert sich so nicht der verringert sich nur wen du ihn aufbrauchst ! Also für den Rest der 12 Monate steht dir Dan alg zu !

2 Erst wen du wider 12 Monate gearbeitet hast hast du einen neuen Anspruch erworben!

3 So einfache fragen kannst du auch auf der Webseite der beiden oft selber herausfinden!

4 Es ist oft einfacher direkt vor ort nachzufragen oder du fragst direkt bei der uni nach den die braten ja auch in vielen dingen!

In der zeit, die du benötigt hast das alles zu schreiben, hätte ein Anruf im Jobcenter dir schon Klarheit gegeben.

Droitteur  07.04.2020, 12:51

Weil du annimmst, dass ihn dort eine positive Antwort erwartet? - Oder würdest du auch eine negative Antwort "vom Feind" akzeptieren?^^

(Davon abgesehen ist das Jobcenter hier nicht zuständig.)

frodobeutlin100  07.04.2020, 12:59

wohl eher bei der Agentur für Arbeit

darki94 
Fragesteller
 07.04.2020, 13:04

Hab ich schon. Die Dame am Apparat war mit der Frage überfordert, hat ein Ticket aufgemacht und gesagt, die zuständige Fachabteilung würde sich in den nächsten Wochen melden...
Das sind Beamte, was erwartet man :D