Erst mündlicher Arbeitsvertrag, jetzt 9 Monate später wurde ein befristeter Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Rückdatiert 3 Tage vor Arbeitsbeginn?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist ein mündlicher Arbeitsvetrag geschlossen worden - damit ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Du brauchst den Vertrag NICHT UNTERSCHREIBEN.

Wenn Du unterschreiben würdest, dann gilt der Vertrag auch!!!!

Die Befristungsabrede muß VOR ANTRITT der Beschäftigung SCHRIFTLICH gemacht werden; das ist nicht erfolgt.

Du hast das richtig gemacht, indem Du die Unterschrift verweigert hast - Du hast bisher 39 Std./Woche gearbeitet und Dein Gehalt war entsprechend - das bleibt auf jeden Fall erhalten - alleine schon aus der betrieblichen Übung ist Dir das sicher - Du mußt auch weiterhin Deine Arbeitsleistung im bisherigen Umfang anbieten - wenn der ArbG Dir das verweigert, kommt er in Annahmeverzug und muß Dir dann trotzdem die Stunden entsprechend bezahlen.

Ansonsten muß der Träger eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er möchte, daß Du weniger Stunden arbeiten sollst - dafür bedarf es aber auch Gründe.

Eine Kündigung könnte natürlich ausgesprochen werden, aber Du unterliegst dem Kündigungsschutzgesetz, da Du schon länger als 6 Monate dort beschäftigt bist - eine Kündigung seitens des Trägers läuft ins Leere - sollte eine Kündigung erfolgen, mußt Du innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen.

Zunächst solltest Du schriftlich zu der Sache Stellung nehmen und auf das unbefristete Arbeitsverhältnis hinweisen und ankündigen, daß die bisherigen Konditionen (insbes. die 39 Std./Woche) auch weiterhin für Dich gelten und Du Deine Arbeitsleistung entsprechend anbietest; weiterhin solltest Du den schriftlichen Arbeitsvertrag, in der vorgelegten Form, zurückweisen.

Es kann natürlich auch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

So sehe ich das auch und den Brief an den Pfarrer sende ich mit Einschreiben!!!

@SadikiCairo

Einwurfeinschreiben. Sobald dieses im Briefkasten liegt, gilt es als zu gestellt.

@Mojoi

Stimmt, aber ich will wissen wann er das in den Händen hat, gibt in der Pfarrei viele Hände die weiter reichen.

@SadikiCairo

OK. Stell dir vor, du machst Einschreiben mit Rückschein + persönlich.

Der Postbote kommt, zehn Leute sind da, aber nicht der Pfarrer. Der Postbote nimmt das Einschreiben wieder mit und lässt ein Benachrichtigungskärtchen da, dass der Pfarrer bitte am übernächsten Tag ins Postamt komme und das Einschreiben abhole.

Der Pfarrer denkt sich: "Den Deibel werd ich!" und bleibt in der Pfarrei.

Nun stell dir das andere Szenario vor: Das Einschreiben landet im Briefkasten.

Ein halbes Jahr später sieht man sich vor Gericht. Es geht u.a. um das Einschreiben. Der Pfarrer behauptet, das Schreiben nie gelesen zu haben. Das interessiert den Richter nicht, das Schreiben gilt als zugestellt. Punkt!

Das einzige, was der Pfarrer jetzt noch behaupten kann, dass in dem Umschlag ein leeres Blatt Papier war.

Aber das kann er auch beim Einschreiben-Rückschein.

Wenn Du unterschreiben würdest, dann gilt der Vertrag auch!!!!

Eine rückwirkende Befristungen würde auch durch die Unterschrift der Arbeitnehmerin nicht wirksam!

Das ist ja eine abenteuerliche Konstruktion, vor allem die Mischung 30 + 9 Stunden.

Den Vertrag brauchst du nicht unterschreiben. Allerdings kannst du ordentlich gekündigt werden - ob und inwiefern ein besonderer Kündigungsschutz besteht, hängt von den Rahmenumständen ab (Mitarbeiterzahl, Tarifverträge...).

Aber auch mit einem unterschriebenen schriftlichen Arbeitsvertrag kannst du ordentlich gekündigt werden.

Es gibt keinen vernünftigen Grund für dich, diesen Vertrag zu unterschreiben.

Diese Situation habe ich in der Praxis leider schon öfter erlebt. Natürlich handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und wenn in dem Betrieb rechnerisch mehr als zehn Vollzeit Mitarbeiter tätig sind hast du auch Kündigungsschutz. Meine Erfahrung ist, dass hier ein offenes Gespräch gesucht werden sollte. Ich würde darauf hinweisen, dass der neue Vertrag nicht unterzeichnet wird aber gerne die vereinbarten Konditionen schriftlich festgehalten werden können. Ich würde auch darauf hinweisen, dass hier rechtsmissbräuchlich agiert wird.

In der KiTa arbeiten mehr als 10 Mitarbeiter (TZ und Aushilfe eingeschlossen) Meines Wissen zählt aber nicht nur die KiTa, sondern auch alle anderen Bereiche der Pfarrei, dazu, denn der Pfarrer ist der "Chef" der gesamten Gemeinde.

@SadikiCairo

Dann bist du jedenfalls arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite. Ich würde von daher den offenen Austausch suchen. Du musst ganz sicher nicht zu dem Arbeitsgericht, solange dir gegenüber keine Kündigung ausgesprochen wird. Gerade im konfessionellen Bereich sind bestimmte arbeitsrechtliche Grundregeln auch nicht wirklich so bekannt. Ich würde noch nicht einmal bösen Willen unterstellen, er Unkenntnis. In diesem Sinne würde ich um ein klärendes Gespräch beten mit dem Ziel den aktuellen Status festzuhalten, aber eben auch nicht abzuändern

@SadikiCairo



denn der Pfarrer ist der "Chef" der gesamten Gemeinde.

Dann ist die Pfarre wohl nicht in Deutschland. Denn in Deutschland ist der Arbeitgeber von katholischen kirchlichen Angestellten niemals der Pfarrer, sondern die Pfarrgemeinde, die durch den Kirchenvorstand vertreten wird. Und da ist der Pfarrer nur ein einzelnes Mitglied und niemals in Personalfragen alleine stimmberechtigt. Deine Behauptungen sind schlichtweg falsch!

Warum man dir so einen Vertrag vorlegt und ob man dich da raushaben will, kann dir hier wirklich niemand beantworten. Das solltest du doch selber wissen, ob es "Probleme" gibt. Du hast ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, weil du nichts anderes abgeschlossen hast. Durch den Stundennachweis kannst du ja auch den Arbeitsumfang belegen. Da kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, welche Aktionen dein Arbeitgeber jetzt starten will. Natürlich solltest du nichts weiter unterschreiben.

Genau so sehe ich das auch. Aber Kirche macht Urkundenfälschung??

@SadikiCairo

Das ist doch nichts neues (Konzil von Nicäa).

@SadikiCairo

Die können dir Papiere vorlegen, wie sie lustig sind. Das ist alles KEINE Urkundenfälschung. Papier ist geduldig und es hat dich nicht zu interessieren, mit welchen Papieren die bei dir antanzen. Hauptsache, du unterschreibst nichts, was nicht der Vereinbarung entspricht.

@SadikiCairo

wieso Urkundenfälschung? 1. Papier ist geduldig 2. der Neue versucht einen befristeten Vertrag nachträglich zu bekommen 3. sowas unterschreibt man nicht

@gojenboom

Ist aber doch Urkundenfälschung da falsche, unrichtige Angaben gemacht werden. Rückdatierung um über 9 Monate, eine Unterschrift von einem Chef, den es da noch nicht gab.

Ab zum Arbeitsgericht. Außerdem du hättest deinen bestehenden Vertrag schriftlich nachfordern müssen (NachwG §2)

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

Wie deine Chancen stehen, muss das Gericht nun prüfen.

Habe mindestens jeden Monat einmal nach dem Vertrag angefragt. Laut Gesetz brauch man keinen Arbeitsvertrag, wird nur abgeschlossen um Rechtssicherheit zu haben.

Sie muss momentan noch überhaupt nicht zum Arbeitsgericht. Es reicht zunächst, wenn sie diesen Vertrag schlicht nicht unterschreibt.

Erst wenn der Arbeitgeber Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis verweigert oder kündigt, sollte man zum Arbeitsgericht.

Die Fragestellerin hat absolut KEINEN Grund, das Arbeitsgericht aufzusuchen. Warum denn auch? Solange sie keine Kündigung bekommt, hat sie ein ganz normales und unbefristetes Arbeitsverhältnis. Erst wenn man anfängt, ihr kein Gehalt mehr zu zahlen oder sie des Arbeitsplatzes verweist, hat sie einen Grund. Sonst nicht.