Abmahnung wegen Lärmbelästigung - Wie kann ich mich gegen falsche Anschuldigungen wehren?

6 Antworten

Du hast doch von den anderen Nachbarn geschrieben, die dich nicht hören. Nimm diese als Zeugen. Frag sie aber vorher.

Einfach so kommen die aber auch nicht durch! Normal ist es, dass man sich Zeugen holt, wenn einer zu laut ist.

Rede mit der Hausverwaltung - sie sollen mal bei dir horchen, denn du bist das nicht, der da Krach macht - es müsste ja dann ein Anderer sein. Ich meine, dass es doch nicht einfach ist, festzustellen, woher der Lärm kommt, oder?

Wendet euch am besten an den oertlichen Mieterbund, die haben erfahrene Rechtsanwaelte, die euch helfen koennen. Dies ist nicht teuer, sondern kostet euch lediglich eine Mitgliedschaft im Mieterbund mit geringen Mitgleidsbeitraegen.

Wenn die Hausverwaltung dann einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommt muss sie nachweisen koennen, das tatsaechlich eine Laermbelaestigung vorliegt. Dies kann sie ja nicht, sie wird sich zwar auf die Aussagen der Nachbarin berufen, aber das gilt nicht viel weil dies nicht belegbar ist.

Sollte es aber trotzdem zu einer Kuendigung kommen kann der Anwalt dann auch eine Kuendigungsschutzklage bei Gericht beantragen. Dann muss auch die Nachbarin als Zeugin aussagen.

Eja34 
Fragesteller
 11.02.2015, 12:31

Das ist ja schonmal ein sehr guter Tipp, danke dir! Macht es jetzt denn noch Sinn mich ebenfalls über meine Nachbarn bei der HV zu beschweren?

ChristianLE  11.02.2015, 13:42
Wendet euch am besten an den oertlichen Mieterbund, die haben erfahrene Rechtsanwaelte, die euch helfen koennen.

Erfahren vielleicht. Meiner Erfahrung nach aber nicht sonderlich kompetent.

Sollte es aber trotzdem zu einer Kuendigung kommen kann der Anwalt dann auch eine Kuendigungsschutzklage bei Gericht beantragen

Das stimmt nicht. Bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung besteht kein Kündigungsschutz.

Letzter Absatz: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/K_ao_vermiet.htm

Das ist das übliche Mobbing. Gegenwehr:

  1. Widerspruch gegen die Abmahnung der Wohnheimverwaltung

  2. Anzeige bei der Polizei wegen Mobbing und Verleumdung.

  3. Androhung Unterlassungsklage gegen Mieter A, B, usw. (Verfasser der Beschwerden laut Hausverwaltung) mit Streitwert vorläufig 600€.

  4. Androhung der Forderung eines Schmerzensgeldes infolge des Mobbing über 1000€.

  5. Umsetzen der Drohungen im Wiederholungsfall.

  6. Androhung einer Schadensersatzforderung infolge einer zu erwartenden Kündigung.

  7. Nachweis eines Arztbesuches wegen depressiver Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes.

  8. Aufforderung an die Mobber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Höhe von 1.000,00€ an dich.

Such dir nichts aus, mache einfach alles schriftlich mit bezeugtem Briefeinwurf an Verwaltung und Mobber. Ganz wichtig: Polizeiliche Anzeige. Jetzt könnte die Angelegenheit auch eskalieren - Bedrohung mit Körperverletzung aber es könnte auch endlich Ruhe eintreten. Falls eine massive Lärmbelästigung nun zu verzeichnen wäre, selbst mit Beschwerden bei der HV vorstellig werden. Mehr als 45dB Lärm aus Nachbarwohnungen musst du nicht hinnehmen. Zeugen verpflichten, Lärmprotokolle fertigen, Hausverwaltung abmahnen wegen Untätigkeit dich vor Lärm zu schützen. Letzte Hilfe : Kündigung und Auszug, aber vorher: ATTACKE!

Eja34 
Fragesteller
 11.02.2015, 14:27

Wow, vielen Dank für diese großartige Antwort! Ich werde deine Liste sorgfältig abarbeiten! :) vielen vielen Dank !!

Wenn es keine stichhaltigen Beweise gibt, können deren Anschuldigungen doch gar nichts ausrichten. Warum machst du dir also Sorgen? Schreib einfach der Hausverwaltung, dass es so nicht stimmt, schildere deinen Standpunkt und ignoriere die Nachbarn. Bis auf Briefe scheint von denen ja eh nix zu kommen.

Eja34 
Fragesteller
 11.02.2015, 12:25

Erstmal vielen Dank für deine Antwort! Ich bin besorgt, weil der Herr von der Hausverwaltung der heute bei mir war, die Situation als sehr ernst beschrieben hat. Und das uns bei einer weiten Beschwerde eine Kündigung droht! Ich will mir das einfach nicht gefallen lassen, ein Gespräch mit meinem Nachbarn ist ja auch nicht möglich weil mir keiner die Tür aufmacht. Ich habe das Gefühl die wollen uns rausekeln.

md2208  11.02.2015, 12:31
@Eja34

Man kann dir nicht wegen Vorwürfen kündigen. Erst einmal musst du eine Stellungnahme machen. Da ihr nichts zu befürchten habt, weil ihr ja keinen Lärm macht, wird dir niemand kündigen können.

An eurer Stelle würde ich eher mal bei der Hausverwaltung anfragen, wie es sein kann, dass man durch bloße Anschuldigungen so einen Stress haben muss.

Ich würde dem Herrn von der Hausverwaltung mal ordentlich den Marsch blasen.

Grundsätzlich liegt hier nur eine Beschwerde des Nachbarn vor, die dem Verwalter trotzdem dazu veranlasst hat, eine Abmahnung zu formulieren.

Dieser Abmahnung solltest Du schriftlich widersprechen. Aktuell gibt es hier nur zwei Gegenteilige Meinungen, so dass Aussage gegen Aussage steht. Ein Nachweis über eine tatsächliche Lärmbelästigung existiert nicht. Hier würde ich die Bestätigung der Nachbarn beifügen, dass von Euch kein Lärm ausgeht.

Ich würde hier einen Anwalt beauftragen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden? Den Mieterschutzbund/-Verein würde ich meiden. Mit dem Anwalt würde ich gegen Hausverwalter und Nachbarn vorgehen.

Bobelee  07.02.2017, 22:39

Darf ich fragen wieso der Mieterschutzbund gemieden werden sollte? Haben selber wegen eigen Problemen mit dem Vermieter am 14. einen Termin dort gemacht.