31.12.17 = Sonntag+Feiertag = Ruhezeit = Bohren verboten. Darf ich 0 Uhr parallel zum Feuerwerk ca. 5 Min bohren?
Es gibt ja allgemeine Ruhezeiten, die auch in den Hausordnungen nochmal niedergeschrieben sind, in der Regel Samstag von 8 bis 18 Uhr, Sonntag gar nicht. Da ich die nächsten zwei Wochen nicht da bin, aber gerne heute eine dringende Wandbohrung vornehmen würde, meine Frage: Kann ich zwischen 00.00 und 00.05 Uhr heute Nacht bohren und mich im (m.E. eher unwahrscheinlichen) Fall eines späteren Rechtstreites darauf berufen, dass eine Ruhestörung durch mich gar nicht erheblich war, da die Ruhestörung draußen (wg. Böllerei) um ein vielfaches lauter/intensiver war und dadurch keine nennenswerte (Mehr-)Belästigung der anderen Mieter durch mein Bohren eintrat?
10 Antworten

Silvesterknallerei ist o.k., du darfst auch deinen Nachbarn "Prosit Neujahr" von Balkon zu Balkon rüberrufen, aber bohren? Das ist ja wohl ein anderes Kaliber und zählt zu den normalen Ruhestörungen in der Nacht. In der Hausordnung ist festgehalten, wann die bohren darfst. Außerdem ist heute Sonntag und morgen ein Gesetzlicher Feiertag, da ist weit über 50 Stunden hintereinander kein Bohren erlaubt. Darfst du jetzt nachrechnen.

Jaja, Silvester geht die Bohrerei genau so unter wie zu jeder anderen Uhrzeit. :-) Die Nachbarn werden dich postwendend versuchen zu "erschlagen". Kann doch wohl nicht wahr sein, wie man überhaupt auf so einen Gedanken kommt, alle Hausbewohner plötzlich senkrecht stehen zu lassen. *kopfschüttel
Hast 'n nettes Späßle g'macht!

Nein, das ist nicht erlaubt. Die Ausnahme bezieht sich nur auf das Feuerwerk. Der Lärm durch Bohren ist ein völlig anderer, dies dringt intensiv durchs Mauerwerk und dröhnt im ganzen Haus. Ist nicht vergleichbar. Das solltest du unterlassen!

Bohr jetzt. Es ist nur einmal und da gibt es keinen Rechtsstreit. Aber es kann gut sein, dass auch kleine Kinder im Haus sind, die nachts trotz Feuerwerk draussen, tief und fest schlafen, aber durch das Bohrgeräusch aus dem Bett gehoben werden.
Jetzt schlafen sie noch nicht.

Wenn es doch nur ein paar Minuten dauert mach es doch einfach jetzt außer du bist sowieso im Streit mit deinen Nachbarn. Wenn ich Sonntags kurz mal Lärm in meiner Werkstatt mache hat sich noch nie einer beschwert. Man muss halt seine Nachbarn kennen und einschätzen können.

Dann würde ich das eher jetzt eben machen, wenn es nur 5 Minuten sind und z.B. die Nachbarn vorher fragen.
Ja ich weiß, wann rein formal das Bohren erlaubt ist und wann nicht, deswegen habe ich es doch extra in die Frage mit formuliert. Für mich ist nicht die Frage, ob ich heute formal bohren darf oder nicht, sondern wie aufgrund der besonderen Konstellation (Silvester, massive Ruhestörung 0 Uhr) in einem späteren Rechtstreit meine Chancen sind, da die von mir verursachte Störung für einen kurzen Augenblick möglicherweise war nicht für andere Nachbarn hörbar ist (weil im Lärm untergehend) oder weil sie nur geringfügig ins Gewicht fällt, darum geht es mir.