Ladendiebstahl auf Bewährung

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Ach mein Mädchen, da hast du dir keinen gefallen getan und auch nichts aus deinen Vorstrafen gelernt. Positiv zu werten ist allerdings, dass du dich für das Abendgymnasium eintragen lassen hast und die Sozialstunden geleistet hast. Vielleicht hast du Glück und einen sanften Richter, der dir noch einmal eine Bewährungsstrafe gibt. Das wünsche ich dir trotzdem, in der Hoffnung, das du nun endlich zum Nachdenken kommst. Du verbaust dir deine Zukunft wenn du dich nicht änderst. Ich wünsche dir alles Gute und eine gute Schulzeit auf dem Gymnasium. Liebe Grüße von bienemaus63

vielen herzlichen Dank für deine super Bewertung.Ich freue mich sehr über das Sternchen. Dir wünsche ich ein mildes Urteil und denke, das es keinen Wiederholungsfall gibt. Liebe Grüße von bienemaus63

Natürlich kann der Richter anders reagieren, als Dich ins Gefängnis zu stecken. Man kann eine Strafe bis zu 2 Jahren noch zur Bewährung aussetzuen. Da ist bei Deinen 8 Monaten noch eine Menge Luft nach oben.

Ob es in Deinem Fall gerechtfertigt ist, eine neue Strafe nochmals zur Bewährung auszusetzen, hängt allerdings nicht nur von Deiner derzeitigen Lebessituatiion ab, sondern auch von Art und Anzahl der Vorstrafen. Und auch davon, wie lange die letzte Verhandlung schon her ist. Wenn der Diebstahl 2 Wochen danach begangen wurde, geht man meist davon aus, dass man Dich mit einer Bewährung wohl nicht beeindrucken kann.

Das wird denke ich mal schwer. Vor allem wenn du die Bewährung wegen Ladendiebstahl bekommen hast. Also Diebstahl ist Diebstahl ob Kaugummi oder Fernsehr. Also ich würde mir da keine Hoffnungen machen.

Gruß Vf (Wünsch dir Glück)

das wirst du wohl den richter fragen müssen.

TheBLADe1. 12.11.2014

Such Dir einen Anwalt 1. §55 Stpo Aussage Verweigern 2.Akteneinsicht kommen lassen 3.Wie lange läift den die Bewährung noch? Treib Sport, Sortiere auch im Freundeskreis evtl.aus. ---- Stimmt das den das DU beim Diebstahl erwicht wurdest??? Angenommen du bekommst vom Amtsgericht ein Urteil, kannst Du binnen einer Frist in Berufung gehen.LG Landgericht ist nächste Instanz. Amtsgericht,Landgericht ,OLG Oberlandesgericht.

MFG Martin