Wie lange darf man jemandem aus Spaß die Tür zuhalten bevor es strafbar ist?

6 Antworten

Es ist umstritten, wie lange der Eingriff andauern muss um ihn von der klassischen Nötigung abgrenzen zu können. Dies ist wie vieles vom konkreten Einzelfall abhängig. So können bereits wenige Minuten ausreichen. Ein Festhalten/Tür zuhalten von wenigen Sekunden ist somit nicht ausreichend. Hierbei kommt es oftmals auf eine vernünftige und nicht sachfremde Begründung an.

Im Grunde könnte man das tatsächlich als Freiheitsberaubung auslegen. Es kommt sicherlich noch darauf an wie du reagierst, wenn sich die eingesperrte Person hinter der Tür bemerkbar macht. Wenn du dann nicht zur Seite gehst ist es Vorsatz und somit definitiv Freiheitsberaubung.

Der § 239 I StGB schützt die Fortbewegungsfreiheit und ist als Dauerdelikt anzusehen. Es muss also ein Eingriff vorliegen, der dazu führt, dass der Person die Möglichkeit genommen wird nach seinem Willen sich frei fortzubewegen.
Der § 239 I StGB beschreibt zwei Handlungsalternativen, zum einen das Einsperren oder zum anderen auf andere Weise. Dabei ist das Einsperren nur ein Beispiel für die Freiheitsberaubung. Einsperren ist das Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, so dass der Betroffene objektive gehindert ist, sich vom Ort weg zu bewegen.
Beispiel: Einsperren in einem Gebäude oder Keller, Blockieren aller Ausgänge.
Auf andere Weise kann das Opfer durch jede Handlung der Freiheit beraubt sein, welche objektiv die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bewirkt.
Beispiel: Wegnehmen des Rollstuhls

Du darfst niemanden die Tür zuhalten ohne das es strafbar ist.

Es kommt, wie immer, nur auf die konkreten Umstände der Tat an.

Im Grunde gar nicht.

Was für den einen ein großer Spaß ist ist für den anderen halt ärgerlich. Und wenn du nun an einen gerätst, der dich dafür anzeigt kann dass dumm ausgehen. Je nach Umständen schon nach einer Minute oder gar weniger.

Kommt darauf an welche Tür und die Polizei müsste dich auf frischer Tat entdecken.