Zählt das Einsperren im Keller für 1-2 Stunden schon als Freiheitsberaubung?

4 Antworten

Natürlich kannst du dafür vom Jugendamt belangt werden, und dann damit auch zu Recht. Sowas macht man einfach nicht, das ist ja krank, das arme Kind...

Meiner Meinung nach ist das Freiheitsberaubung! Im Grunde geht es da auch nicht darum ob und wie weit man dafür belangt werden kann, sondern darum was man dem Menschen antut den man da 1-2 Stunden einsperrt.

Ich habe als Kind immer diesen Spruch eingebleut bekommen: Was Du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinen anderen zu!

Der ist auch irgendwie hängen geblieben und ich frag mich immer 'Wie würde ich mich fühlen?`

Ich denke, ich würde mich ohnmächtig und ausgeliefert fühlen. Und vor allem wehrlos! Das schlimmste wäre für mich diese Wehrlosigkeit! Wenn jemand über mich verfügt und ich keine Chance habe mich zu wehren oder zu erklären. Hilflosigkeit ist sicher das richtige Wort.

Niemand soll sich so fühlen im Leben, und schon gar nicht das eigene Kind! Damit tut man nichts Gutes!

Beim Einsperren gibt es kein Zeitlimit, sobald das gegen den Willen des Eingesperrten geschieht, ist es ab der ersten Minute Freiheitsberaubung. Dies gilt allerdings nur für Erwachsene. Wenn man Kinder im Keller einsperrt ist das kein Stubenarrest, das ist Mißhandlung und es fördert wohl kaum das Kindeswohl. Auch Kinder können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, worauf hin sich in den meisten Fällen das Jugendamt einschaltet.

Das ist leider schwer zu beweisen.

Aber es ist rein theoretisch möglich.