Warum dürfen Radiosender vor Blitzern warnen?

11 Antworten

Doch. Sinn eines Blitzers ist, dass die Autos nicht schneller als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit fahren. Wenn ein Radiosender auf einen Blitzer hinweist, fährst du an der betroffenen Stelle sicherlich auch langsamer ;-) Sinn und Zweck des Blitzers also erreicht. Ein Blitzer ist kein "Geldeintreiber". Der Mann der den Blitzer bedient, die Beamtin, die die Rechnung schreibt, der Blitzer selbst, etc... kosten viel mehr als dort eingenommen wird! Blitzer wollen den Bürgern nichts böses, sondern die Verkehrssicherheit erhöhen.!

  • Beispielstext wegen Fotoblitzaktion -

An die Landeshauptstadt Stuttgart -Amt für öffentliche Ordnung/Bußgeldstelle Postfach 106034

70049 Stuttgart

                                 Datum:  01.01.2008

Az.: -Rechtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bestätige den Erhalt o.g. Schreiben und nehme Bezug auf einige von Ihnen aufgeführten nicht nachvollziehbaren Gesetze wie folgt Stellung:

Zu: Beweismittel : Foto, TRAFFIPHOT

Sie verstoßen mit einer Bildaufnahme meiner Person gegen das Grundrecht „Das Recht auf das eigene Bild“. Hierfür kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Zu: § 55, § 46, § 111 OWiG:

In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, ..................

Aufforderung: Bitte weisen Sie mir nach, dass das KFZ ............ sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Zu: § 163 b StPO Im Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006" wurden die Einführungsgesetze, sowie die Geltungsbereiche der Strafprozessordnung, der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung zum 25.06.2006 aufgehoben.

Aufforderung: Bitte weisen Sie mir die Rechtsgültigkeit des § 163 b StPO nach.

Mit freundlichen Grüßen

PatrickLassan  26.11.2013, 12:56

Sie verstoßen mit einer Bildaufnahme meiner Person gegen das Grundrecht „Das Recht auf das eigene Bild“. Hierfür kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Das ist Unfug. Die Fotos sind Beweismittel.

Zur angeblichen Aufhebung diverser Gesetze: Durch die Bereinigungsgesetze wurden u.a. Einführungsgesetze aufgehoben. Einführungsgesetze haben den Sinn, bei Einführung neuer Gesetze Übergangsregelungen zu treffen. Das OWiG ist 1968, die StPO sogar bereits im 19. Jahrhundert in Kraft getreten. Die Einführungsgesetze konnten daher aufgehoben werden, ohne dass sich an der Gültigkeit der Gesetze etwas ändert. Hinsichtlich des Geltungsbereichs sollte man wissen, dass Gesetze grundsätzlich im gesamten Gebiet des Gesetzgebers gelten. § 5 OWiG erweitert den Geltungsbereich des Gestz auf Schiffe und Flugzeuge unter deutscher Fahne.

Derartige Texte tragen immerhin zur Erheiterung der Behördenmitarbeiter bei.

Zunächst einmal ist grundsätzlich erlaubt, was nicht verboten ist. Die Medien können über Ereignisse berichten. Dennoch rechnen sich die Radarfallen der Polizei. Sogar Ober- und Hauptkommissare (umfangreiche Ausbildung - hohe Gehälter) der Schutzpolizei fühlen sich nicht unterfordert, wenn sie "Jagd" auf Verkehrssünder machen. In Wirklichkeit hat gemäß § 163 StPO (auch für die Schutzpolizei) die Verfolgung von Straftaten Vorrang.Es darf eigentlich nicht sein, dass im Polizeifunk ein" Einbrecher am Tatort" gemeldet wird und die Streifenwagenbesatzung antwortet, dass man schon mit einem "Blechschaden" beschäftigt sei. Polizeiliche interne Aufgabenzuweisungen setzen sich zuweilen über die gesetzliche Aufgabenzuweisungen hinweg und manche Schutzpolizisten finden ihre berufliche Zufriedenheit in Gebühren bringenden Tätigkeiten. Es ist natürlich gefährlicher einen "Bandido" zu durchsuchen oder einen Einbrecher auf frischer Tat zu ergreifen. Der Finanzminister verlässt sich auf diese erstaunlich hohen Einnahmen von Autofahrern, die die Grenze von 50 km/h überschritten haben..Wenn das immer noch nicht genügt, dann kommen Ideen wie "Autobahngebühr" auf. Merke: Der Autofahrer gibt für die Freiheit des Autofahrens nahezu alles. Hier ist noch mehr zu holen.

klar ist das legal, selbst die Polizei sagt wo die blitzen, beim letzten blitzer marathon in NRW hatten Polizisten im radio selbst gesagt wo geblitzt wird und es steht auf der Homepage der polizei NRW

das nicht, aber dadurch hören viel mehr menschen den sender, weil die es natürlich gut finden, dass sie vor blitzern gewarnt werden... :))