Darf der Freund die Person schlagen der die Freundin begrabscht?


26.03.2022, 23:42

Edit: Ich rede vom rechtlichen, nicht um ob es Sinn macht oder nicht. Ist es legal oder nicht?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es ein fortwährendes Grabschen ist, gilt der Eingriff des Freundes als Nothilfe. Bei einem einmaligen Grabscher ist es dann aber eine Sanktion, die dem Freund nicht zusteht.

Nur, weil eine Frau begrabscht wird, darf sie noch lange nicht zuschlagen. Ausenstehende dürfen das erstrecht nicht.

unsignedInt  26.03.2022, 23:58
Ausenstehende dürfen das erstrecht nicht

Begründung?

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§32 (2) StGB

Insbesondere gilt

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§33 StGB

Das kann bei solchen Sexualdelikten offensichtlich gelten.

Kugelflitz  27.03.2022, 00:13
@unsignedInt

Notwehr ist kein Freifahrtschein drauf los zu prügeln. Eine Ohrfeige wird wahrscheinlich keiner verurteilen, aber haust du demjenigen, der belästigt hat, ordentlich eine rein, wird dir das noch Probleme bereiten.

unsignedInt  27.03.2022, 00:21
@Kugelflitz
haust du demjenigen, der belästigt hat, ordentlich eine rein

Aber das ist doch eben der Punkt. Die Person hat nicht gerade belästigt, sie belästigt/begrabscht jetzt im Moment. Dann im Affekt (eben durch Schreck oder Angst) zu handeln, ist etwas ganz anderes als die nachträgliche Ohrfeige oder so - zumal man die Situation in dem Moment ohnehin nicht immer richtig einschätzen kann.

derwaffenpro  27.03.2022, 00:59

Da liegst du in beiden Punkten falsch.

Ne. Das sollte die begrppschte selbst machen.

derwaffenpro  28.03.2022, 02:44

Falsch. Das darf jeder machen, auch ein außenstehender.

Vermutlich sollte er das, falls er nicht möchte, dass ihm die Frau abhaut.

Jiron37 
Fragesteller
 26.03.2022, 23:41

Hahaha stimmt aber rede jetzt vom rechtlichem Sinne.

Klar, rein da