Kann man den Weiterbewilligungsantrag auch früher stellen?

1 Antwort

Ist dem Jobcenter denn bekannt das du bei deinen Eltern wohnst und das du schwanger bist ?

Wenn das so sein sollte und deine Eltern auch vor deiner Schwangerschaft keine Leistungen bezogen haben,dann musst du ja schon min.25 sein,denn dann hast du auch vorher schon deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gebildet,denn sonst würdet ihr gemeinsam Leistungen beziehen.

Eine BG - Nummer muss immer angegeben sein,die sollte auf der rechten Seite stehen.

Natürlich kannst du jetzt schon deinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen,entweder du hast deinen Antrag schon bekommen oder suchst dir einen zum ausdrucken aus dem Netz,der muss auch bearbeitet werden.

Denn du bekommst ja diesen Monat das letzte mal deine Leistungen gezahlt,wenn dein Bescheid nur bis 31.01.2016 gültig ist und die Weiterbewilligung sollte min. 6 - 4 Wochen vorher erfolgen.