Kann man den Weiterbewilligungsantrag auch früher stellen?
Guten Abend, ich bin in einer Notsituation und beziehe deswegen ALG2 aber nicht den vollen Satz, da ich bei meinen Eltern wohne und jetzt im 7. Monat schwanger bin. Nun läuft mein Bescheid am 31.01.2016 aus dh ich muss ja einen Weiterbewilligungsantrag stellen kann ich diesen schon jetzt ausfüllen und beim JC einreichen? Und bin ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Stand auf den Bewilligungsbescheid letztes mal nicht drauf - dort stand auch gar keine Bedarfsgemeinschaftsnummer... - meine Eltern erhalten kein Geld vom Amt. Gott das ist aber für mich auch kompliziert, bin ich froh wenn ich nach der Entbindung wieder arbeiten kann...
1 Antwort
Ist dem Jobcenter denn bekannt das du bei deinen Eltern wohnst und das du schwanger bist ?
Wenn das so sein sollte und deine Eltern auch vor deiner Schwangerschaft keine Leistungen bezogen haben,dann musst du ja schon min.25 sein,denn dann hast du auch vorher schon deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gebildet,denn sonst würdet ihr gemeinsam Leistungen beziehen.
Eine BG - Nummer muss immer angegeben sein,die sollte auf der rechten Seite stehen.
Natürlich kannst du jetzt schon deinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen,entweder du hast deinen Antrag schon bekommen oder suchst dir einen zum ausdrucken aus dem Netz,der muss auch bearbeitet werden.
Denn du bekommst ja diesen Monat das letzte mal deine Leistungen gezahlt,wenn dein Bescheid nur bis 31.01.2016 gültig ist und die Weiterbewilligung sollte min. 6 - 4 Wochen vorher erfolgen.