Ist der Bafög Bescheid nach einem Jahr noch anfechtbar wegen falscher Berechnung seitens Amt?

2 Antworten

Hallo,

schwierige Situation.

Also theoretisch ist es so: Niemand soll besser oder schlechter gestellt werden wegen eines Fehlers des Sachbearbeiters.

Wenn das Amt einen Fehler macht und dir zum Beispiel zu viel Geld gibt und die merken dann, fordern die das sofort zurück und lassen sich selten auf wirkliche Ratenzahlungen ein. Da sind sie dann ganz schnell und ziemlich erbarmungslos.

Man selbst hat 4 Wochen Frist, um den Bescheid zu prüfen und dann Widerspruch einzulegen. Man kann durchaus rauslesen, ob der Freibetrag des Bruders angerechnet wurde oder nicht. Dafür muss man sich den Bescheid gut durchlesen und prüfen.

Ein Widerspruch ist also so einfach nicht mehr möglich. Du kannst trotzdem versuchen das Geld zurückzufordern, wenn du noch alle Unterlagen hast, die du damals eingereicht hast und mit dem Hinweis, dass der Bruder angegeben wurde und er aber wegen eines Sachbearbeiterfehlers nicht angerechnet wurde.

Hast du denn noch Kopien und kannst das nachweisen?

Ich kann nicht nachweisen, dass ich alles tatsächlich eingereicht habe, jedoch liegt der Sachbearbeiterin alles vor. Vorher wird der Bescheid ja gar nicht bearbeitet. Im Formular hat meine Mutter natürlich angegeben, dass mein Bruder bei ihr lebt und Schüler ist. Also selbst wenn das Amt die Anlagen nicht von mir bekommen hätte, wüssten sie trotzdem von meinem Bruder. Eine Kopie des Formulares habe ich leider nicht gemacht. Mein Bruder hat sicherlich noch seine Schulbescheinigung von letztem Schuljahr. Ansonsten steht auch auf der aktuellen Bescheinigung, dass er seit 2018 an der Schule ist. Dass er auch damals bei meiner Mutter gelebt hat, lässt sich ja auch ganz einfach nachweisen. Ich werde die Sachbearbeiterin später anschreiben und hoffe mal das Beste.

@deinvadr

Doch, der Bescheid wird schon bearbeitet wenn Angaben zum Bruder fehlen. Die Frage ist ja: Habt ihr den Bruder auf Formblatt 3 inkl. Nachweise beim ersten Antrag angegeben oder nicht. Und dafür brauchst du Nachweise.

Es ist egal, ob dein Bruder früher Schüler war oder nicht. Es ist nur die Frage, ob du deine Mutter ihn auf Formblatt 3 angegeben hat und Nachweise gebracht hat. Und wenn du das nicht nachweisen kannst, sind die Chancen schlecht.

Man macht von sowas immer Kopien und hebt diese auf.

@Fortuna1234

Ja natürlich wurde alles angegeben und nachgewiesen. Nur habe ich keine Kopie vom Formblatt.

@deinvadr

Genau! Und wie willst du es ohne Nachweis nachweisen? Denn du hast ja die Nachweispflicht. Behaupten kann jeder viel...

Mach dir immer Kopien und heb diese auf. Ich hab meine Kopien von 2009 noch, weil ich noch zurückzahle.

@Fortuna1234

Ich schreibe sie jetzt einfach mal an und dann sehen wir weiter. Das Formblatt liegt der Dame im Original vor, sollte sie behaupten, da stünde nichts von meinem Bruder, könnte sie das ebenfalls nicht nachweisen, weil es nicht stimmt.

@deinvadr

Probieren kannst und solltest du! Viel Erfolg!

@Fortuna1234

Ich habe die Nachzahlung übrigens vollumfänglich erhalten :)

Ein Bescheid enthält normalerweise eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der auch die Frist angegeben ist, während der man sich gegen den Bescheid wenden kann. Ich vermute, dass nach über einem Jahr die Frist abgelaufen ist. Trotzdem würde ich einen Antrag stellen, da meines Erachtens eine freiwillige Nachzahlung seitens des Bafög-Amtes zur Korrektur eines Fehlers immer möglich ist.