Jobcenter schickt mich zur Schuldnerberatung der Diakonie?
Ist in der EGV festgehalten. Bis zum 4.7. soll ich da hin. Ich finde es zur Zeit iwie wichtiger, dass ich schnell eine Wohnung finde, weil die WG hier sich aufgelöst hat und ich sonst bald auf der Straße sitze und noch mehr Schulden mache (wegen der zu teuren Miete hier, die das JC net zahlen will). Also Wohnung hab ich. Muss heute Kaution überweisen und dann wird umgezogen (Kaution will das JC auch net zahlen). Hab kein Geld um zur Diakonie zu fahren. Is mir auch eigentlich nicht recht, dass die Diakonie dann mit dem JC über meine Schulden / Finanzen spricht. Die EGV habe ich "unter Vorbehalt (der rechtlichen Prüfung)" unterschrieben. Viele Schulden habe ich auch nicht ca. 2000€ bei der Stadt. 1400€ Kreditkarte. 1000€ Ratenzahlungskäufe. Mit allen Gebühren und wat nicht sind das eventuell 6500€. Das is doch nichts. Aber da Alg2 halt noch weniger ist, kann man das halt net bezahlen.
Muss ich zur Diakonie / Schuldnerberatung? (Wenn ich net hingeh gibts Sperrzeit und ich mach noch mehr Schulden, brauch auch die Kohle wegen verschiedenen Dingen (Essen ist da auch zweitrangig ;(. Sollte doch rechtlich keinem Prozeß stand halten, so eine EGV. Ist das Grundgesetzkonform (nur wenn ichs mir gefallen lasse, oder?)
(JC: Wir haben da einen Vertrag mit der Diakonie. - Ach so, die wollen Geld verdienen, ich dachte schon die würden mir helfen ;D)
Lustig: Das JC will die Kaution net zahlen. Also leih ich mir 500€ bei Oma. Aber jetzt is das ja Family und da muss man geliehenes Geld ja net zurück zahlen, also sind das Einkünfte. Also beim Amt Bescheid geben und 340€ von den 500€ abgeben. Weil man darf ja nur 160€ dazu verdienen. Also bliebe mir letzlich nur 3 Monate auf der Strasse zu leben und mir jeden Monat 160€ zu leihen oder Sozialbetrug zu begehen (die 340€ verschweigen). Is das System net iwie bescheuert?
Naja, Danke und so. Und nein, ich werde mir keinen Job suchen ;P
14 Antworten
Muss ich zur Diakonie / Schuldnerberatung?
Naja .. du hast es unterschrieben und warst also damit einverstanden zur Schuldnerberatung zu gehen.
Die EGV habe ich "unter Vorbehalt (der rechtlichen Prüfung)" unterschrieben. .
Ist eine Floskel, die letztlich vollkommen für die Tonne ist.
Worauf soll sich der Vorbehalt beziehen? Ob das Jobcenter es verlangen und sanktionieren darf, wenn du nicht hingehst, wenn du es freiwillig unterschrieben hast? Ob das Jobcenter es auch gegen deinen Will anordnen darf?
Letzte Frage wird man mit Nein beantworten können; das darf das Jobcenter nicht.
Hast du dich freiwillig verpflichtet, kann da ein möglicherweise stehen. Ich persönliche kenne zwar keine solchen EinV; heißt aber nichts, da sich solche Punkte auch aushandeln lassen.
Alles vollkommen irrelevant, wenn das nicht explizit so in der EinV steht.
Selbst datenschutzrechtliche Bedenken sind im Zweifel unerheblich, wenn du freiwillig - durch deine Unterschrift - auf deinen Datenschutz verzichtest.
In dem Moment, in dem du das Ganze unterschrieben hast - dämlicherweise -, hast du freiwillig einen öffentlich rechtlichen Vertrag geschlossen.
Kann natürlich sein, dass einige Passagen sittenwidrig oder grob unbillig sind, aber ... hey ... dann solltest du den Vertrag anfechten ...
Na ja, du bist halt der "Dude"! -.-
Hingehen müssen, musst du nicht. Die Konsequenzen hast du ja schon beschrieben. Ich glaub nicht, dass wenn du dir Geld für eine Kaution leihst, dass als Einkommen gerechnet wird, da es dir nicht zur Verfügung steht. Was ist denn mit der Kaution aus deinem alten Mietverhältnis? 6500 € sind dann viel, wenn man es -so wie du- nicht mehr bezahlen kann. Also für DICH ist das sehr viel Geld, da du offensichtlich gerade insolvent bist!
War wegen Kaution jetzt beim Pfandleiher. ( Da gibts schon so Schoten von wegen von Famillie geliehenes Geld ist Einkommen, da man davon ausgehen könnte, dass es nicht zurück gezahlt werden müsse) Hab mein Saxophone verpfändet. NP: 2400€ und die haben mir 350€ dafür gegeben. ich wollte eigentlich 800€
Du hast hier und da Schulden, denkst schon wieder darüber nach, dir das nächste Geld zu leihen und weigerst dich, dir einen Job zu suchen. Wie wäre es, wenn du einsiehst, daß dir diese Beratung vielleicht helfen könnte?
Deine Einstellung ist der arbeitenden Bevölkerung gegenüber eine Unverschämtheit. Du willst, willst, willst und bist dann nichtmal gewillt, für die Sozialleistung eine Beratung mitzumachen? Dann verweigere sie doch und komm ohne das Geld aus.
Ich will net, ich brauche. Ich hab viel aus Containern gefutter. Im Winter gefroren. Ich will auch mal Griechenland sein (Ich war mal selbständig und ich hab viele, viele Steuern bezahlt. Wenn ich mit 50 sterbe bekomm ich lächerliche 70.000€ Hartz4 von den 100.000enden an Euro, die ich jährlich bezahlt habe. Ich hatte mal nen Porsche, jetzt hab ich nichtmal Geld zum Bus fahren. Das Leben ist wie ne SChachtel Pralinen oder so.
Schonmal an einen zivilisierten Mittelweg gedacht? Und ganz ehrlich, wenn du wirklich soviel hattest und jetzt mit nichts dastehst, dann klopfe ich deinem Berater auf dem Amt auf die Schulter, denn wenn jemand Rat braucht, wie er mit Geld umgehen sollte, dann du.
Was soll man denn machen, wenn man krank wird und nichtmehr die Leistung bringen kann. Egal. Du hast ja recht.
Er ist verbiestert und arrogant (dafür das er nichts hat ausser schulden).dann muss er da durch, er möchte es ja nicht anders. Mir tut nur die Oma Leid!
Es gibt ein paar schöne Brücken, bestimmt auch in deiner Stadt.
Wir haben auch tolle Bahnhöfe und hohe Gebäude;D
Mach am besten garnix. Die spinnen ja bei dem &%§§%$& JC. Und gegen eine Sanktion kann man ja auch Widerspruch einlegen
Oder was willst Du lesen?Widerspruch klingt gut. Das Wort lag iwo ganz hinten vergraben. (musste noch nie zu anwälten ;)
Der Vorbehalt: vielleicht komm ich nicht dazu; eventuell habe ich meine Meinung geändert; vielleicht war mir im Moment nur wichtig endlich Leistung zu erhalten und endlich meinen Antrag abegeben zu dürfen oder ich habe keine Lust, vermutlich war mir nicht bewusst, dass es da datenrechtliche Bedenken geben könnte.