Wieso bekomme ich auf einmal so wenig Arbeitslosengeld?

5 Antworten

Das du weniger bekommst kann ja nur an eigenen Einkommen liegen, dass wird nämlich unter Berücksichtigung von Freibeträgen und ggf.weiteren betriebsbedingt notwendig nachweisbar erhöhten Aufwendungen als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen dementsprechend gekürzt.

Diese Nachzahlung von 470 € hängt dann auch mit deinen eingereichten Lohnabrechnungen zusammen, dann hat dir das Jobcenter ggf.mehr Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet als du tatsächlich verdient hast.

gutefrage1613 
Fragesteller
 05.03.2020, 13:11

Ich habe aber kein Einkommen. Mein Job ging zu Ende und ein weiteres Einkommen hatte ich und hab ich nicht. Meine Kontoauszüge hab ich auch gezeigt, ich vesteh immer noch nicht wieso meine Leistung gekürzt wird.

isomatte  05.03.2020, 14:01
@gutefrage1613

Du schreibst in deiner Frage doch aber das du deine Lohnabrechnung und Kontoauszüge eingereicht hast und es erst danach zu dieser Kürzung kam, also kann es ja nur an Einkommen liegen.

Ob nun von dir oder anderen ggf.zu deiner BG - gehörenden Personen oder aber von Verwandten, weil dir vom Jobcenter eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) unterstellt wird, ist erst einmal irrelevant, dann hättest bzw.musst du gegen diese Vermutung schriftlich und fristgerecht einen Widerspruch einlegen.

gutefrage1613 
Fragesteller
 05.03.2020, 14:20
@isomatte

Ja aber der Arbeitsverhältnis ist ja schon zu Ende. Wieso ich ab März so wenig Geld bekomme, kann ich nicht verstehen. Wie sollte ich den Widerspruch am besten einlegen ? In schriftlicher Form ?

isomatte  05.03.2020, 14:47
@gutefrage1613

Wann das Arbeitsverhältnis beendet wurde ist nicht relevant, es kommt nach dem sogenannten Zuflussprinzip nur darauf an wann und was dir an Einkommen zufließt.

Also selbst wenn du angenommen deinen ALG - 2 Antrag im Januar 2020 gestellt und dein letztest Einkommen aus dem Monat Dezember 2019 erhalten hättest, wäre das nicht relevant, wenn du dieses im Monat der Antragstellung oder dann im Leistungsbezug auf dein Konto bekommen hättest.

Wenn du also angenommen deinen Lohn aus Dezember im Januar 2020 in dem du deinen Antrag gestellt hattest auf dein Konto bekommen hättest, dann würde es als Einkommen im Monat Januar auf deinen Bedarf angerechnet.

Sicher, einen Widerspruch legt man immer schriftlich und fristgerecht ein.

gutefrage1613 
Fragesteller
 05.03.2020, 16:30
@isomatte

Nein ich hab den letzten Lohn am 15. Februar bekommen. Mein Arbeitsverhältnis endete am 15.Januar und den Lohn hat man dort immer im nächsten Monat erhalten.

Der Lohn vom 15.Februar war von der Lohn vom 01.01-15.01 2 Wochen

Auch das sollte nicht relevant sein.

Außerdem bekomme ich keine Miete, Strom oder sonstwas bezahlt

Es geht mir nur um den normalen Regelbedarf.

isomatte  07.03.2020, 02:04
@gutefrage1613

Sicher ist das relevant !

Wenn du für den Monat Februar 2020 schon ALG - 2 bekommen hast und deinen Lohn aus Januar am 15 Februar auf dein Konto bekommen hast, dann wird dieser auch dementsprechend auf dein ALG - 2 für Februar angerechnet.

Solltest du nur einen Bedarf von vorerst derzeit 432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt haben und dein anrechenbares Nettoeinkommen ist höher als dein monatlicher Bedarf, dann muss dieses anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate verteilt werden, damit der Leistungsanspruch im Monat des Zuflusses bei Anrechnung in nur einen Monat nicht entfällt.

gutefrage1613 
Fragesteller
 05.03.2020, 13:23

Da steht auf dem Bescheid drauf. Das ich von Januar bis Februar monatlich 394 € und von März bis Juni 255 € bekomme.

Im Januar hatte ich doch den vollen Arbeitslohn schon bekommen. Wieso ich für Januar 394 € nachgezahlt werde versteh ich auch nicht, genauso wie die 255 € die ich ab März bekommen werde.

Das ist komplett falsch, was die da machen

isomatte  05.03.2020, 14:40
@gutefrage1613

Wann hast du denn deine Lohnabrechnung eingereicht und was hast du da Brutto und Netto verdient, wann hattest du den Lohn auf deinem Konto, wer außer dir wohnt denn noch in der Wohnung, in welchem Verhältnis stehst du zu diesen Personen und wenn verwandt, was haben diese ggf.an Brutto und Netto einkommen ?

gutefrage1613 
Fragesteller
 05.03.2020, 16:32
@isomatte

Ja ich wohne bei meinen Eltern.

Mein letzter Lohn war 690 €. Der Lohn war von 01.Januar bis 15.Januar also für 2 Wochen gedacht

isomatte  07.03.2020, 02:12
@gutefrage1613

Wenn du 690 € Netto aufs Konto bekommen hast, dann solltest du ja min.800 € an Brutto erzielt haben, dann könntest du min.240 € an Freibetrag von den 690 € Netto abziehen und würdest auf um die 450 € anrechenbares Netto kommen.

Da du diesen Lohn erst am 15 Februar auf dein Konto bekommen hast, würde dieser nach dem Zuflussprinzip auf deine Leistungen angerechnet und da hätte man dann auch die Erklärung warum du von Januar - Juni dann weniger bekommst, denn das wären dann die besagten 6 Monate, die ich in meinem anderen Kommentar schon beschrieben habe.

Denn die 450 € anrechenbares Nettoeinkommen wären ja höher als deine 432 € Regelsatz, deshalb muss dann zwingend auf 6 Monate verteilt werden.

Warum du dann angeblich eine Nachzahlung bekommen sollst kann ich mir dann auch nicht erklären.

Wenn du noch viel Bargeld auf dem Konto hast, kann es sein, dass du vorläufig weniger Geld vom Arbeitsamt bekommst.

Wir kennen deine Ansprüche nicht, denn zunächst wärest du eigentlich in ALG 1, und da spielt es noch keine Rolle, was du auf dem Konto hast. Das kommt später bei Hartz 4.

Vielleicht hast du doch weniger Lohn bekommen am Schluss, denn ALG 1 heisst so und so viel Prozentsatz vom Durschschnittsgehalt der letzten Monate. Und der Prozentsatz hing vor 6 Jahren noch mit der Anzahl der Arbeitsjahre zusammen.

Also wirst nur du wissen, was Sache ist und dann gegebenenfalls halt nachfragen.

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 18:56

Das ist doch aber totaler Scheiz, nur weil ich Geld auf dem Konto hab, dass ich weniger als die anderen bekommen muss. Das also wenn ich eine Nachzahlung nicht bekommen würde, würde ich richtig Ärger machen, aber ich werde das trotzdem im Hinterkopf behalten. Das wäre doch unfair weil ich hatte mit dem Geld etwas geplant und mein Einkommen ist ja ganz unabhängig davon.

Kann sein das denen ein Fehler unterlaufen ist und deswegen du ne Nachzahlung bekommst, halte es im Auge wie es nächsten Monat ist.

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 18:54

Ja dachte ich mir auch. Aber wenn ich mir die nächste Seite angucke steht da Regelbedarf 432 € und untendrunter

Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach Berüksichtigung von EInkommen in Euro

255 €

(danach untendrunter kleingedruckt) Anzurechendes Einkommen deckt zunächst die Bedarfe zur Sicherheit des Lebensunterhaltes bla bla....

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 18:58

Kurze Ergänzung: Die 432 € ist für Januar bis Februar gemeint, danach bekomme ich komischerweise 255 € !

Uttenweiler16  04.03.2020, 19:25
@gutefrage1613

Bekommst du ALG 1 oder Harz 4 ?

Uttenweiler16  04.03.2020, 19:30
@gutefrage1613

Dann ist es klar, die Zahlen die Miete für dich und wenn du keine Kinder hast bzw keine Kinder bei dir leben bekommst du so wenig.

Ruf deine Ansprechpartnerin oder deinen Fallmanager an ,die können es dir besser erklären.

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 19:32
@Uttenweiler16

Ne normalerweise hatte ich bisjetzt und müsste immer den normalen Regelbedarf (432€) bekommen

Lg

Uttenweiler16  04.03.2020, 19:47
@gutefrage1613

Hast du evtl. Schulden beim Jobcenter?

Lg

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 21:34
@Uttenweiler16

Nein. Noch nie

Also ich hatte bloß Einstiegsgeld bekommen, wo ich gerarbeitet habe, aber das wird ja nicht zurückbezahlt.

Lg

Uttenweiler16  04.03.2020, 21:36
@gutefrage1613

Ok,wie gesagt frag mal im Jobcenter nach.

Lg und viel Glück 🍀🍀🍀🍀

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 21:44
@Uttenweiler16

Also das ist erst danach passiert, als ich die Haushaltsbescheinigung von mit mir lebenen Personen abgeben hab. Ich bekomme ja keine finanzielle Unterstützung von denen, dass habe ich durch meine Kontoauszüge auch nachgewewiesen. Ich frag mich was der Quatsch jetzt soll

Danke

Lg

Uttenweiler16  05.03.2020, 05:35
@gutefrage1613

Hat die Person im selben Haushalt ein Einkommen?

Wenn ja wird das Einkommen angerechnet.

Lg

Rufe mal beim Amt an, die können es dir sagen

Da wir nicht wissen, was die Berechnungsgrundlage für das ALG I war, können wir dir hier nicht viel sagen.

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 19:03

Es handelt sich um ALG2. Das komische ist: Die schreiben dass es eine Überzahlung von 176 € gab, dass die mir noch 664 € schulden und dass sie die 176 € von diesen Betrag abziehen werden. Angeblich sollen die mir in den nächsten Tagen 487 € überweisen.

Aber wieso werde von März bis Juli monatlich 255 € kriegen. Ich versteh den Schmarrn überhaupt nicht. Das stand auf der Bewilligung auf der Tabelle drauf. Und von einer Sperre sollte keine Rede sein, da ich fristgemäß gekündigt wurde

gutefrage1613 
Fragesteller
 04.03.2020, 19:06
@gutefrage1613

Von einer Kürzung/Sanktion sollte keine Rede sein*