Möbel von Alg2 gezahlt vor erwerb des Erstausstattungsgeldes, bekomme ich das Geld wieder?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Sachen erst nach der Beantragung von deinem Geld gekauft hast,dann kannst du das auch von deinem Betrag abziehen,welchen du für die Erstausstattung bekommen hast !

Versuch im nachhinein einen Beleg vom Verkäufer zu bekommen und wenn das nichts werden sollte,dann wird dir sicher ein Pauschaler Betrag angerechnet,der für die Anschaffung vorgesehen ist.

Denn für diese 2000 € bekommst du ja nicht alles neu,was man für die erste Wohnung benötigt.

Deshalb würde ich mir jetzt alles das neu kaufen,was du noch brauchst und dann hast du erst mal dafür Belege,sollte dann doch noch etwas übrig bleiben,dann hast du ja durch den Bescheid die weitere Verfahrensweise angekündigt bekommen.

Danke dir für deinen Stern !

Warum wurde denn die Frage gelöscht? Hatte Dir schon geschrieben.

Das Geld, was du bisher ausgegeben hast, bekommst Du nicht wieder.

Und das, was Du jetzt nicht ausgibst, wirst Du zurückzahlen müssen. Aber sicher brauchst Du auch noch Gardinen, Lampen, Bettwäsche, solche Kleinigkeiten wie Kellen, Geschirr, Herd usw. Kauf das (nicht unbedingt gebraucht) und gib die Quittungen ab.

Bei uns bekommt man einen Pauscahlbetrag und kann damit kaufen, was man will, ohne es nachweisen zu müssen.

Ich weiß auch nicht warum die Frage gelöscht wurde.. habe mich schon gewundert :D

Vielen dank!

Endlich mal jemand der mir mal ne gescheite antwort geben konnte!

und wie wäre es hiermit:

habe so ein Quittungsheft, wenn ich dort die Möbelstücke eintragen würde inkl. dem Preis den ich bezahlt habe mit der Unterschrift der Verkäufer, nur eben im nachhinein, wäre das auch ok fürs amt?

@Kratzbaum50

Gern geschehen.

Ich schick Dir mal ein Kompliment.

@Kratzbaum50

Die Antwort ist aber schlichtweg falsch! 

Das ist so nicht richtig! In diesem Fall muss nichts zurückgezahlt werden! 

@Thrawn01

Wenn was übrig ist, vielleicht doch - da genaue Angaben gemacht werden müssen.

Mein Kind bekam einen Pauschalbetrag und konnte damit kaufen, was es wollte und musste nichts nachweisen. Selbst, wenn da was übriggeblieben wäre, hätte es nichts zurückzahlen müssen - weil es das Amt nicht interessierte.

Hier ist eine ganz andere Sachlage.

Lass dir wenn möglich nachträglich Quittungen mit passendem Datum ausstellen. Notfalls tuts auch die Originalquittung mit dem Hinweis, dass du das Geld dafür geborgt und nun zurückgezahlt hast.

Bei gebrauchten Sachen gehen natürlich auch Privatquittungen ;-) ;-)

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrages. Alles vor dem Antrag musst du selbst zahlen. Alles nach dem Antrag eben nicht. Also erst mal tief Luft holen.

Bei gebrauchten Dingen bekommt man sehr oft keine Quittung.
Es ist sehr wichtig zu wissen was genau du beantragt hast um die hier abschließend helfen zu können. Hast du eine Liste eingereicht?