Warmwasserkosten 2 Personen
Hi, ich wohne seit drei Jahren in einer 80 qm 3 Zimmer Wohnung 2 Personen jedes Jahr steigt mein Wohngeld irgendwie. Nach Nachfrage bei der Hausverwaltung hieß es wir verbrauchen es halt so. Bis letztes Jahr war es so:ich geh arbeiten bin immer morgens um 8 weg und erst abends um 19 Uhr wieder da und meine Frau hat gleichzeitig studiert und war auch kaum zuhause. Habe Wasser kosten insgesamt 1320€ davon warmwasser 920€ ist das normal? Bei uns läuft die Heizung auch nicht nonstop.ein Nachbar (4personen) zahlt fast das gleich Wohngeld (nur 20€ mehr) das versteh ich nicht.
9 Antworten
Nachbar (4personen) zahlt fast das gleich Wohngeld (nur 20€ mehr) das versteh ich nicht.
Die waschen/duschen/baden evtl. weniger.
Zählerstände notieren und vergleichen sollte eigentlich Standard sein.
Heizkosten, vor allem Heizenergie, sind seit 2010 um etwa 30 % gestiegen.
Dann ist noch zu beachten das Heiz- und Warmwasserkosten ja zu 30 - 50 % nach der Wohnfläche, also verbrauchsunabhängig**, abgerechnet werden. Da zahlt man einen Teil für Vielheizer und viel Warmduscher quasi mit.
Und wenn es um die Abrechnung für 2013 geht ist noch der sehr kalte und lange Winter 2012/13 zu beachten. Das vergessen viele Angesichts des sehr milden Winters 2013/14.
Vom Volumen her wird Warmwasser (WWZ) wie Kaltwasser (KWZ) mit entspr. Zählwerken ermittelt). Da solltest du einfach die Zählerstände mit den Angaben im Mietvertrag vergleichen. Das Schmutzwasser wird volumenmäßig dem Verbrauch von WW und KW gleichgestellt. Der Energieverbrauch für die Erwärmung des Wassers wird im Rahmen der Heizkosten berechnet. Dabei wird ebenso wie bei den HK gesplittet in einen Verbrauchsabhängigen Anteil (50 bis 70%) und einen nach Wohnfläche (30 bis 50%). Bis 2013 wurde der Energieverbr. für die Wassererwärmung nach einer Formel ermittelt. Ab 2014 muss der Energieverbrauch dafür gemessen werden. Das bedeutet zusätzlich Kosten, da WMZ eingebaut werden müssen.
Erscheint dir etwas spanisch, verlange Einsichtnahme in die relevanten Originalrechnungen und- bescheide. Erst wenn dem entsprochen wird, ist die evtl. Nachzahlung fällig.
das ist die sinnvollste Antwort.
Hier sind die Abrechnungen für das ganze Jahr 2013. Vielleicht ist es noch gut zu erwähnen das es eine Eigentumswohnung ist.
uuui sind die Zahlen klein und unleserlich...
Wenn mich nicht alles täuscht handelt es sich bei dem Gesamtbetrag um einen 5 Stelligen Betrag irgendwas mit unter 12.000 Euro
Aufstellung der zu verteilenden Kosten mit einem Verteilerschlüssel nebst euren Einheiten...
Was sein könnte, das hätte man bei so Heizkostengeschichten mit Verteilungsschlüssel, das die EG-ler nicht ganz so schlimm wegkommen bzw. eine Entlastung erhalten, da sie näher am Kellerboden bzw. Grund liegen...
Ob das auf diese Abrechnungsweise auch zutrifft, das weiß ich nicht,
-da gibt es immer einen Grundpreis nebst der Einheiten, die auf einen selbst zu kommen... um deinen einen Betrag x zu haben, um darauf die Einheiten umzulegen
auf der 2. Seite meine ich erahnen...
Das wäre doch euer Betrag
Was mich bissl nur stutzig macht, da sind meine ich keine Verrechnungen drauf, sprich was ihr im Voraus bezahlt habt (wenn doch, kann ich nicht lesen aufgrund des Schärfegrades und ich bearbeite jetzt nicht das Bild und breche mir damit die Finger und wenn das tatsächlich ca. Euro 920,64 oder 34 Cent sein könnte für den Jahresverbrauch an Warmwasser....
Könnte ich an der riesen 5 stelligen Zahl argumentieren, die anderen verbrauchen im Schnitt bei euch genauso viel... (mit wieviel Personen die gerechnet werden unerheblich)
Meinst du jetzt Warmwasser inkl. Heizung? Da wäre knapp 1 Euro/Monat/m² nicht sonderlich viel. Oder nur Warmwasser zum Duschen etc.? Das wäre eher viel.
Naja - du wirst dann ja auf jeden Fall auch noch eine Abrechnung über die Heizung bekommen haben, oder?
Ein guter Tipp ist es, die Betriebskostenabrechnung vom Mieterbund prüfen zu lassen. Die können dir dabei helfen. In der Regel hat man den Mitgliedsbeitrag schnell wieder drin.
Scann die Abrechnung ein und stell sie in einer Antwort ein.
Namen und Anschriften unkenntlich machen!
Hab die Abrechnungen hochgeladen
Für die Ermittlung der Erwärmung braucht es seit letztem Jahr einen Wärmemengenzähler am Boiler. Hierdraus wird die kwh ermittelt, die nur für die Erhitzung des Wassers verbraucht wurde. Hieraus wiederum wird nach Heizkostenverordnung nach Grundkosten = m² Wohnfläche und Verbrauch = Zählerdifferenz Warmwasserzähler die Heizkosten für das warme Wasser errechnet. Die Kaltwasserkosten sind in diesem € Betrag NICHT enthalten. Nun kannst nur du vergleichen ob die Zählerstände richtig sind. Allerdings erscheinen mir 920 € doch sehr hoch. ABer ohne das du die ABrechnung hochlädts können wir hier nur im Nebel stochern.
hab die Abrechnungen hochgeladen
Ich glaube das ist nur das Wasser ohne Heizung,als Überschrift steht einzelabrechnung der kaltwasserkosten / warmwasserkosten.