Wasserzähler in der Wohnung Manipuliert?

11 Antworten

Sind die Zähler noch geeicht?

Ist ein Ablesefehler, vielleicht schon bei der letzten Ablesung, ausgeschlossen?

Selbst wann man sehr Sparsam umgeht. Kommt das wirklich so hin? 

Ganz ausgeschlossen ist das nicht. Es soll ja Leute geben die von Waschen nicht viel halten.

Einer meiner Mieter, 2 Personen, hat letztes Jahr in 6 Monaten lediglich knapp 15 m³ Kalt- und Warmwasser verbraucht, der Single in der anderen Wohnung dagegen fast 30 m³.

ja gut das sind dann im ja für die 2 wenn man jetzt mal so davon ausgeht dass es so bleibt 30 m³ und dann würde einer nur 15m³ im Jahr brauchen und dann dies mit meinen multipliziert kommt man mal 5 auf 75 m³ und dass muss ist glaube ich shcon richtig grenze. Da muss man wohl kaum zu hause noch wohnen. trotzdem denke ich echt nicht dass da was ist.

in der ablesung letzten jahres waren es knapp genauso viel 2016 nur 2015 waren sie nur zu 7 monaten in der wohnung.

Daher bin ich echt skeptisch.

@Cistale

Hast Du denn schon geprüft ob die Summe der Verbräuche aller Wohnungszähler mit dem Verbrauch des Hauptzählers annähernd übereinstimmt?

Bist Du Eigentümer/Vermieter kannst Du doch den Zähler fachlich prüfen lassen.

Denn auch ein Defekt des Zählers kann möglich sein.

Aus Erfahrungen von unterschiedlichen Wohnungen:

Alleinstehende Frauen, die berufstätig sind und somit regelmäßig geduscht und gepflegt sein müssen, also auch laufend ihre Wäsche waschen, aber nicht verschwenderisch sind, kommen auf etwa 45 m³ im Jahr.

Bei mehreren Personen in einem Haushalt reduziert sich das Verhältnis je Person, aber drei Personen normalerweise schon über 100 m³.

Zu den Zählern: Normalerweise sind die Hauptzähler der Wasserversorger so verbaut, dass man sie nicht ohne Öffnen einer Plombe entfernen kann. Das muss aber nicht zwingend so sein. Die Zähler werden rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist getauscht.

Die Wohnungszähler, wenn sie für Abrechnung herangezogen werden sollen, müssen ebenfalls geeicht sein. Ist die Eichfrist abgelaufen, darf man Zählerstände davon nicht mehr verwenden. Das wäre sogar eine Ordnungswidrigkeit, nämlich ein Verstoß gegen das Eichgesetz. Das wäre also schon mal die erste Prüfung bei jedem Zähler. Jeder hat Zähler hat eine gut sichtbare Eichplakette.

Zähler sind technische Geräte und können auch mal kaputt gehen. Hatten wir auch schon. Der Wasserzähler hat irgendwann einfach seinen Dienst eingestellt. In Einvernehmen mit der Mietpartei wurde der Verbrauch entsprechend dem Vorjahresverbrauch geschätzt.

Schließlich ist noch die Frage: Kommen die Zähler von einem Abrechnungsdienst oder gehören sie Dir selbst? Wenn so eine Firma, wie Techem, Ista o. ä. im Spiel ist, sind die dafür verantwortlich, dass defekte Zähler auch wieder ausgetauscht werden. Vielleicht wurde beim letzten Mal ablesen der ein oder andere Zähler getauscht, sodass deswegen so wenig raus kommt.

Wenn es Deine eigenen Zähler sind: Normalerweise gehen die nicht innerhalb von 6 Jahren kaputt. Sind sie schon älter, dann sind sie wohl auch längst nicht mehr geeicht. Dann hast Du sowieso ein Problem.

Differenzberechnung ist nicht erlaubt:

Du könntest nun den Verbrauch der Hauptwasseruhr nehmen und von diesem Verbrauch die Mengen der Wohnungen abziehen, in denen offensichtlich korrekt gemessen wurde. Die Differenz würde auf die Wohnung mit dem mutmaßlich defekten Zähler fallen. Das ist aber nicht erlaubt.

320 m³ für drei Parteien mit 12 Personen: Das ist durchaus möglich. Je Wohnung etwas mehr als 100m³ ist realistisch.

Es kommt auf die Bauart des Wasserzählers und dessen Installation an, ob dieser manipulierbar ist.

Fachfirmen setzen Plombierschellen, die einen temporären Ausbau verhindern.

Bei bestimmten Bauarten ist am Zähler auch eine Manipulationssicherung enthalten, die ich hier aber nicht breittrete.

Man muss ja nicht unnütze Tipps für kriminelle Energie geben.

Im zweifel ist es möglich, Wasserzähler einer amtlichen Befundprüfung nach § 39 MessEG und § 39 MessEV vorzunehmen.

Eine solche Befundprüfung nimmt jede staatlich anerkannte Prüfstelle für Wasserzähler vor.

Die Kostenübernahme für die Befundprüfung ergibt sich aus § 59 MessEV.

Günter

Wasser wird nicht in qm sonder cbm bzw m³  berechnet.  Ich würde das den Wasserwerken melden, dann sollen die aktiv werden und eventuelle Unstimmigkeiten überprüfen

Die Einen sind sparsam, die Anderen nicht. Das kannst du niemandem zum Vorwurf machen.

Die WZ sind verplombt. Schau, ob Siegel und Schnur in Ordnung sind und dass alle Zähler gültig geeicht sind. KWZ 6 Jahre und WWZ 5 Jahre Eichfrist.

Ich sehe darüber hinaus keine Möglichkeit den Zähler zu manipulieren.