Warmwasserkosten: 100% Grundkosten - keine Verbrauchskosten in der Einzelabrechnung?

3 Antworten

Gemäß Heizkostenverordnung müssen auch die Kosten der Warmwasseraufbereitung in Grund- und Verbrauchskosten unterteilt werden.

Kann es sein das es keine Zähler für Warmwasser gibt?

Danke für die Antwort. Wasserzähler sind vorhanden. In den vergangenen Jahren wurde die Warmwasserkosten zu 50% Grund- und 50% Verbraucherkosten unterteilt.

Auch die Wasserwärmungskosten müssen mit gleichen Quten abgerechnet werden wie bei Heizkosten. Lege schriftlich Einspruch ein unf fordere sofortige Korrektur (frist von 10 Werktagen setzen). Solang die K.  nicht vorliegt, diese Kosten von einer evt. Nachzahlungsforderung in Abzug bringen und außerdem den Rest nur unter Vorbehalt zahlen.

Möglicherweises war das Ganze nur ein Versehen, was natürlich keine Entschuldigung ist.