Neue Position auf der Techem Rechnung - ohne Info - ist das Rechtens?

4 Antworten

Ich kann Dir auf alle Fälle zu 4) sagen, dass das in Ordnung ist. Und logischerweise ist der Wasserverbrauch von Kindern nicht zwangsläufig niedriger als der von Erwachsenen - es geht ja nicht nur ums Duschen, sondern auch Wäsche waschen usw.

Aufteilung der Kosten

Falls das Warmwasser auch über die Zentralheizung erwärmt wird, müssen die Brennstoffkosten und die weiteren Heizkosten in Heiz- und Warmwasserkosten aufgeteilt werden. Wie dies vonstattengeht, steht in unserem Beispiel unter „Erläuterung zur Ermittlung der Warmwasserkosten“: Es wird die Brennstoffmenge zur Erwärmung des Warmwasserst nach einer der Formeln des § 9 Abs. 2 HeizkV unter Berücksichtigung des Warmwasserverbrauchs und der mittleren Gesamttemperatur des Wassers berechnet. Diese Brennstoffmenge wird zum Gesamtverbrauch an Brennstoff ins Verhältnis gesetzt. Dieses prozentuale Verhältnis wird danach auch auf die Kosten übertragen.

http://www.bmgev.de/betriebskosten/heizkostenabrechnung.html

pfeil13 
Fragesteller
 13.10.2013, 12:22

Vielen Dank. Die letzten drei Jahre sah unsere Abrechnung auch so aus, das wir Heizkosten und Brennstoffkosten berechnet bekommen haben, aber nicht der gesonderte Zusatz Warmwasserkosten, daher bin ich nach 4 Jahren erstaunt, zumal wir keine Wasseruhr in der Wohnung haben.

Tabaluga1961  13.10.2013, 13:52
@pfeil13

diese Formel, die du ansprichst hat nur noch bis 31.12.13 Gültigkeit. Ab nächstem Jahr muss für die Ermittlung des Warmwassers ein Wärmemengenzähler eingebaut sein.

albatros  14.10.2013, 02:44
@Tabaluga1961

Für die Erwämung, nicht das Volumen.

Heizkosten wie auch Wassererwärmungskosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Ist das nicht möglich, sind die Kosten um 15% zu reduzieren.

Die Kosten der Warmwasseraufbereitung gehört zu den Heizkosten. Das hat erst mal nichts mit dem Warmwasserverbrauch zu tun.

Hier wurde evtl. in den Vorjahren versäumt dies separat in der Abrechnung auszuweisen.

.4. wird hier Pauschal durch die Personen im Haus die Wasserkosten aufgeteilt - dieser Hinweis findet sich im Mietvertrag nicht wieder (Kleinkinder werden wie Erwachsene behandelt bei der Abrechnung)

Person ist Person. Ob nun wenige Wochen oder viele Jahre alt spielt keine Rolle. Du glaubst doch nicht ernsthaft das Kleinkinder weniger Wasser verbrauchen als Erwachsene?

Bei Unklarheiten über die Abrechnung sollte der erste Weg immer zum Vermieter bzw. der HV führen. Sich dort die Abrechnung erklären und ggf. Originalbelege vorlegen lassen.

Bestehen dann immer noch Zweifel, die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

pfeil13 
Fragesteller
 13.10.2013, 12:19

Hallo, das ist mir schon klar. Das Person, Person ist. Aber wie kann ich Warmwasserkosten nachvollziehen, wenn wir nicht mal eine Warmwasseruhr haben und die Vermieterin der Meinung ist, keine einbauen zu wollen, jeder verbraucht nun mal unterschiedlich Wasser. Je nach Haushaltsgrösse. Kann ich ich auf eine Wasseruhr bestehen?

anitari  13.10.2013, 12:41
@pfeil13

Aber wie kann ich Warmwasserkosten nachvollziehen

Noch mal Warmwasserkosten sind die Kosten für die Aufbereitung (Erwärmung) des Wassers und haben nichts mit dem Verbrauch von warmem Wasser zu tun.

Warmwasserkosten müßte eigentlich Warmwasseraufbereitungskosten heißen.

Ist aber vermutlich zu lang für die entsprechende Spalte im Abrechnungsformular;-)

Kann ich ich auf eine Wasseruhr bestehen?

Nutzt Dir rein gar nichts wenn nicht alle Wohnungen damit ausgestattet sind. Gleiches gilt für Kaltwasserzähler.