Wohngeld: Warmiete ohne Heiz-und Warmwaser - wie ermittelt das Amt die Heiz- und Warmwasserkosten?

1 Antwort

Bei der Berechnung der zu berücksichtigenden Miete bleiben die Heizungs- und Warmwasserkosten generell unberücksichtigt. Die Wohngeldbehörde lässt also in jedem Fall die Vorauszahlung weg, egal wie hoch oder wie gering sie ist.

Ist zwar eine Vorauszahlung vereinbart, aber dafür kein konkreter Wert festgelegt worden, oder handelt es sich um eine Pauschalmiete werden für diese Kosten derzeit noch pauschal 0,95 EUR je m² Wohnfläche aus der Gesamtmiete herausgerechnet. Aber 01.01.2016 erhöht sich dieser Wert auf 1,25 EUR je m² Wohnfläche für Heizung und einen pauschalen Wert von 9 EUR bei einer Einzelperson, 17 EUR bei einem 2-Personenhaushalt usw. für Warmwasser.

WoGe15 
Fragesteller
 16.12.2015, 09:26

Verstehe ich das nun richtig: Wenn alle Kosten in einer nicht aufgeschlüsselten Vorauszahlung sind, dann gilt ab 1.1.16 1,25 Eur je qm+9 Eur?

Wenn aber vom Vermieter etwas aufgeschlüsselt wurde, gilt dann das? Muss diese Aufschlüsselung nicht auch etwas mit der tatsächlichen Kostenverteilung zwischen Heizung/Warmwasser und dem Rest zu tun haben oder interessiert das das Amt dann gar nicht mehr?

TreudoofeTomate  16.12.2015, 12:11
@WoGe15

Wenn der Vermieter sagt, von der Vorauszahlung ist Summe X für Heizung und Warmwasser bestimmt und Summe Y für die kalten Betriebskosten, reicht das der Wohngeldbehörde aus. Spätestens bei der nächsten Betriebskostenabrechnung wird sich für den Mieter zeigen, ob die Vorauszahlungen annähernd zutreffend waren. Wenn nicht, wird der Vermieter vermutlich einzelne Positionen anpassen. Das heißt, einer möglichen Weiterleistung des Wohngeldes wird dann die aktuelle Zusammensetzung der Miete zugrunde gelegt.

WoGe15 
Fragesteller
 17.12.2015, 18:46
@TreudoofeTomate

Überprüft das Wohngeldamt die Nebenkostenabrechnung?

Denn, ansonsten könnte ja der Vermieter hergehen  und z.B. das X für die Heizung um A verringern und gleichzeitig das Y für die Nebenkosten um A erhöhen. Das Amt müsste dann ohne Kontrolle ja mehr zahlen und der Mieter "freut" sich ...

TreudoofeTomate  17.12.2015, 19:13
@WoGe15

Nein, die Wohngeldbehörde prüft keine Nebenkostenabrechnungen. Wenn Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart wurden, ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, diese gegenüber dem Mieter regelmäßig abzurechnen und ggf. anzupassen. Klar können Mieter und Vermieter sich einig sein, dass sie Sozialleistungsbetrug begehen wollen. Aber sie machen sich damit strafbar.


Die Sache mit dem "mehr zahlen müssen" ist ja zum Glück dadurch beschränkt, dass es Miethöchstbeträge gibt und außerdem ist Wohngeld nur ein mehr oder weniger kleiner Zuschuss. Selbst wenn sich Mieter und Vermieter also einig sind, dass sie betrügen wollen, werden die Auswirkungen nicht so gravierend sein, dass es sich dafür lohnen würde, strafrechtlich verfolgt zu werden.

WoGe15 
Fragesteller
 18.12.2015, 19:28
@TreudoofeTomate

Hm, aber die Wahl zwischen Einzelaufstellung, also HK und NK extra, oder beides zusammen in einer Summe und das Amt zieht dann die Pauschale ab, das könnte doch erlaubt sein?

Sprich man redet mit seinen Vermieter und der schreibt dann die günstigere Variante in sein Schreiben rein.

Oder??