Warmwasserboiler im Bad defekt muß ich bei Reparatur Geld dazu zahlen!

10 Antworten

Die Kosten zahlt der Vermietr denn es gilt Folgendes:

BGB § 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Nun meint mein Vermieter ich müsse für Reparaturen im Jahr was dazuzahlen!

Der Vermieter bezzieht sich auf die Kleinreparaturklausel, die wenn wirksam vereinbart bedeutet, dass man als Mieter kleine Reparaturen bis 75 €/ mitterlerweile in manchen Verträgen schon 100 € zu zahlen hat. Aber einen Gesamtbetrag pro Jahr nur bis maximal 8% der Jahresmiete.

Liegt die einzelne Reparaturrechnung auch nur einen Cent über den vereinbarten Betrag, so zahlt der Vermieter komplett die Rechnung; anteilig muss der Mieter nicht zahlen.

Nein. Reparaturen an der Heizung/Warmwasser gehören in die Verantwortung des Vermieters. Das Mietobjekt ist sogar in der Funktion eingeschränkt. Eigentlich könntest du die Miete kürzen, bis das Gerät wieder einwandfrei funktioniert. Bei Wartungsarbeiten sieht das aber anders aus.

empfehle deinem Vermieter doch, die Anlage zu erneuern und den ständigen Reparaturen aus dem Weg zu gehen.

Zuzahlen, ähnlich wie bei Versicherungen, gibt es bei Reparaturen an Mietsachen nicht.

Der Mieter muß lediglich, wenn es denn eine wirksame Kleinreparaturklausel im Vertrag gibt, kleine Reparaturen bis 75 oder 100 € selbst zahlen.

Alles was auch nur 1 Cent mehr kostet muß der Vermieter komplett zahlen.

Wenn im Mietvertrag nichts von Klein- oder Bagatellreparaturen steht, mußt Du nicht mal die kleinste Dichtung zahlen.

Wobei Reparaturen an WW-Aufbereitungsanlagen ohnehin der Vermieter zu tragen hat. Vorausgesetzt der Mieter hat den Defekt nicht verschuldet.

Der Warmwasserboiler gehört zum Mietgegenstand. Der Vermieter muß die Reparatur oder den Austausch zahlen.