Welches Recht hab ich als Mieter im Bezug auf Wasserboiler?

4 Antworten

Wie hier schon richtig beantwortet wurde, ist es bei kaltem Wasser aufgrund eines defekten Boilers, Therme oder sonstiges, gerechtfertigt die Miete um 7.5 Prozent für maximal 5 Tage von der Bruttomiete zu mindern.

Dies muß allerdings dem Vermieter gegenüber dementsprechend angegeben werden.

Im allgemeinen wird eine Wohnung ja mit Warmwasserversorgung vermietet. Somit muß der Vermieter dafür Sorge tragen, das rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres die Warmwasserversorgung gewährleistet ist. Eine Reparatur muß seitens des Vermieters unverzüglich erfolgen. 

Da ein Vermieter natürlich nicht will das seine Miete gemindert wird denke ich, das er umgehend eine Reparatur veranlassen wird.

Vorsicht ist geboten wenn das Verhältnis mit dem Vermieter, aus welchem Grund auch immer, vorher schon gelitten hat. Unter Umständen macht natürlich eine solche Handlung der Mietminderung, das Verhältnis natürlich nicht besser. Also sollte man vorher abwägen was genau man tut.

Ausnahme sind natürlich Frau und Kind in der Wohnung, sowie die kalte Jahreszeit.

Dazu gibt es natürlich jeweilige Urteile der Gerichte.

Wenn die Mangelmeldung an den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung erfolgte, die Frist wird nicht eingehalten, dann kann hie eine Ersatzvornahme der Reparatur erfolgen. Die Kosten der Rep. können dann gegen die Gesamtmiete des  übernächsten Monats aufgerechnet werden. Der Vermieter ist von diesem Vorgehen bei der Mangelmeldung zu informieren. Die Mietminderung kann nur für den Zeitraum des Mangels gelten.

Der Einbau eines neuen Boilers ist als Modernisierung 3 Monate zuvor durch den Vermieter bei dir anzumelden. Erfolgt die Modernisierung infolge eines Defektes, dann sind die fiktiven Rep.-Kosten von den Modernisierungskosten abzuziehen.

Du hast die Wohnung mit Boiler gemietet. Der Vermieter hat demnach dafür zu sorgen, dass er funktioniert. Entweder mittels von ihm zu beauftragender und zu bezahlender Reparatur oder durch gleichwertigen Ersatz, das ist seine Wahl. Keinesfalls ist hier eine Modernisierung erfolgt, vielmehr eine Instandsetzung. Eine der Hauptpflichten des Vermieters ist  seine Sorge dafür, dass die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignetem  Zustand erhalten bleibt.

In deinem Fall bei diesem Zustand ist der V. schriftlich per Einwurfeinschreiben über den Mangel zu informieren und dessen Abstellung binnen einer angemessenen Frist (max. zwei Wochen) zu fordern. Ab Zustellung deiner Anzeige darfst du die Miete angemessen mindern (10% der Bruttomiete).  Gerät der V. in Verzug, darfst du selber eine Firma beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Soweit die Theorie. Es wurde ja bereits fachlicherseits die Irreparabilität festgestellt. Von der Selbstbeschaffung eines neuen Boilers rate ich wegen der Kosten allerdings hier ab. Wozu ich bei Verzug rate, ist, zusätzlich zur Mietminderung außerdem das Dreifache des Minderungsbetrages zurückzubehalten um den Druck zu erhöhen. Das solltest du zuvor dem Vermieter vorsorglich ankündigen.

du kannst die miete für die zeit mindern, wo du nur kaltwasser hast

das sind deine rechte