Nebenkosten pro Kopf oder Quadratmeter?

8 Antworten

Der Vermieter kann keine einseitige Änderung des Mietvertrages vornehmen, so will es das Gesetz.

D.h. ihr müsst dem neuen Umlageschlüssel nicht zustimmen!!!

Was anderes wäre es, wenn der Vermieter Wasserzähler einbauen lassen würde.

Widersprecht dem neuen Verteilerschlüssel wenn er zu eurem Nachteil ist. Dann muss der Vermieter klagen und ob er das tut, ist eine andere Sache und nicht erfolgversprechend für ihn.

Kurz und rechtssicher beantwortet. :-)

Hey skeni!
Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter stets angeben, wie er die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter verteilt. Diesbezüglich kann er aus mehreren Optionen den sogenannten Umlage- oder Verteilerschlüssel wählen. Grundsätzlich sind die Nebenkosten nach der Wohnfläche umzulegen, es sei denn, Mieter und Vermieter haben etwas anderes vereinbart. Die Umlage der Nebenkosten nach der Anzahl der Personen pro Wohnung ist nur zulässig, wenn diese im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Den Änderungen des Mietvertrages muss allerdings von beiden Vertragsseiten zugestimmt werden.
Du kannst hier gerne noch einmal einen Artikel zu dem Verteilerschlüssel der Personenzahl lesen.
Ich hoffe das hilft!
LG, Fine ;)

Nach dem Gesetz (BGB) erfolgt die Umlage nach Wohnfläche, es sei denn es handelt sich um verbrauchsabhängige BK (Wasser), dafür ist aber die Voraussetzung, dass entspr. Zähleinrichtungen in allen Wohnungen installiert sind. Heizung muss nach dem Gesetz (Heizkostenverordnung) nach Verbrauch umgelegt werden (mit einem definierten Anteil nach Wohnfläche). Für die verbrauchsunabhängigen BK kann ein anderer billiger Schlüssel als Wohnfläche abweichend vom Gesetz vereinbart werden. Unbillig wäre z.B. Umlage Versicherung, Grundsteuer nach Personen. Wenn nun der Vermieter früher nach Pers. abrechnete, heißt das nicht, dass das korrekt war. Schau also in den MV, was dort vereinbart wurde.

Super Antwort, korrekt, hilfreich DH. MfG

meine Auffassung ist:

Wenn der pro Kopf Schlüssel im Mietvertrag drin steht ist dieser bindend, auch wenn der Vermieter, soweit ich weiß, laut Rechtssprechung, die Quadratmeterzahl in die Berechnung einfließen lassen muss.

Steht dies nicht im alten Mietvertrag so muss er die geldliche Differenz, welche sich eventuell aus dieser Fehlkalkulation ergibt selbst begleichen.

Sollte ein Vorteil durch die neue Regelung für euch entstehen und ihr habt die letzten Jahre nach der alten Regelung bezahlt so muss er euch den dadurch entstandenen "Schaden" auch nachträglich ersetzen!

Informiere Dich am besten mal beim Mieterbund! Ein Vereinsbeitritt ist immer zu empfehlen!

Ohne Gewähr auf Richtigkeit Vollständigkeit und einen Rechtsanspruch! ;)

BG

Das Umrechenschema muss nur nachvollziehbar sein. Aber mitten im Fluss kann man nicht die Pferde wechseln. Wenn er eine Änderung will, muss er den Vetrag neu verhandeln.