Geschirrspüler defekt Mieter o Vermieter?

7 Antworten

Zunächst mal ist grundsätzlich der Vermieter für Reparaturen zuständig.

Unter sog. Kleinreparaturen fallen nur solche Dinge die dem häufigen Zugriff, das ist wörtlich zu nehmen, des Mieters unterliegen.

Bei einem Geschirrspüler wären das z. B. die Bedienelemente oder Körbe.

Der Geschirrspüler hat meiner Ansicht nach nichts mit der Klausel zu tun.

Wenn die Küche mitgemietet wurde, muß der Vermieter diese auch instand halten.

und für die Reparatur aufkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kommt auf die Höhe des Schadens an.

Übersteigt der Betrag der Reparatur den Betrag der Kleinreparatur, wird alles übernommen und Du musst nichts zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Das kommt auf die Höhe des Schadens an.

Falsch. Als erstes auf das das defekte Teil.

@anitari

Nö. Schließlich kommt noch Arbeitsslohn dazu.

@beangato

Nö, es kommt darauf an ob das Teil unter Kleinreparaturen fällt und ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist.

Mehr als 120 € inkl. MwSt pro Einzelreparatur wäre unzulässig/unwirksam.

Du schwörst doch sonst so auf den Mieterbund. Lies doch da mal nach zum Thema Kleinreparaturen.

@anitari

Dass die Klausel gültig ist, wurde mir schon bestätigt vom Mieterschutzbund.

Auch, wenn man Zugriff auf das zu reparierende Teil hat, kann dessen Reparatur die Betrag der Kleinreparatur übersteigen.

@beangato
Dass die Klausel gültig ist, wurde mir schon bestätigt vom Mieterschutzbund.

Die in deinem Vertrag vielleicht. Die im Vertrag der/des FS wissen wir nicht. Auch nicht was am Geschirrspüler defekt ist/war.

@anitari

Trotzdem stimmt das:

Übersteigt der Betrag der Reparatur den Betrag der Kleinreparatur, wird alles übernommen und Du musst nichts zahlen.

Wenn der GS nicht mehr richtig funktioniert, trotz sachgemäßem Gebrauch, ist hier tatsächlich der Vermieter in der Pflicht, der GS ist ja Bestandteil der Mietsache und für deren vrtragsgemäßen Zustand hat er Sorge zu tragen. Die Umlage dieser evt. Reparatur oder Ersatz/Austausch wäre natürlich, da  keine sog. Kleinreparatur, unzulässig.

Stelle dem V. per Einwurfeinschreiben eine angemessene Frist und kündige dabei mit an, dass du bei Verfristung selbst das veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Der Geschirrspüler gehört dem Vermieter. Du darfst Kleinteile aus dem Innenbereich erstzen, jedoch nicht das ganze Ding auseinender bauen. Am besten rufst du mal deinen Vermieter an und erzählst was kaputt ist. Vielleicht möchte er sich auch selbst um sein Gerät kümmern.

@BenniXYZ meine Vermieter Wohnen mit im Haus. Und habe sie informiert. Die meinten es wäre mein Problem. Naja und ich meine Anfahrt und reparatur liegen ja oft um die 300 Euro. :(

@Ismepiani09

300€ sind keine Kleireparatur mehr und das Ding gehört dir nicht. Würde ich keine 300€ reinstecken. Sag denen doch, daß es um 300€ kosten wird. Mal sehen wie sie reagieren. Du kannst dich auch an eine Verbraucherzentrale wenden, das geht sogar online. Vielleicht könnte man die Miete mindern, wenn ein Gerät, welches fest eingebaut und mit vermietet ist, nicht funktioniert.

Oder der Vermieter baut den Geschirrspüler aus, besorgst du dir einen anderen. Der gehört dann dir und du kannst ihn bei Auszug mitnehmen. Mußt ja nicht mit dem Vermieter seinen defekten Geräten leben.