War das Notwehr bzw. Wer ist der Schuldige?

5 Antworten

Kann man anhand dieser Schilderung nicht beurteilen. Wirst ja sehen wie das ausgeht. Klingt mir aber nicht so, dass der Angriff des Gegner noch im Gange war...

Wenn ihr als Gruppe einige Andere einkreist und bedroht, dürfen die sich im Rahmen der Notwehr dagegen wehren. Auch mit Pfefferspray.

Wenn ihr danach auf sie einprügelt, ist das Körperverletzung.

ja, es war Notwehr und das Handeln des "Sprühers" war illegal.

Wie ich bereits unter dem anderen Kommentar lesen konnte: die Gruppen wurden lauter und auf einmal kam das Pfefferspray.

Pfefferspray darf man nicht einfach lossprühen. Es ist dazu da, dass man sich verteidigen kann, wenn man angegriffen wird.

Dein Kumpel sollte mal zurückkontern gegen diesen "Sprüher" und ihn anzeigen.

Nein, das war keine Notwehr.

Der "Typ" hat Dich zu Recht angezeigt. Du hättest ja auch einfach gehen können - oder nicht?

Höchstwahrscheinlich gehst Du ins Gefängnis.

xNevan  26.10.2020, 12:15

Halte ich für unwahrscheinlich. Wenn jemand ohne triftigen Grund mit Pfefferspray sprüht darf man sich dagegen verteidigen. Selbst wenn man es nur "aus versehen" abbekommt weil das Ziel eine ander Person war.

beangato  26.10.2020, 12:19
@xNevan

Man kann sich verteidigen - aber nicht mit den Fäusten.

Der Geschlagene hätte auch tot sein können - dann wäre das Totschlag.

xNevan  26.10.2020, 12:41
@beangato

Ahja. Nach der Argumentation würde sich jeder der in Notwehr handelt wegen versuchtem Totschlag strafbar machen.

beangato  26.10.2020, 12:59
@xNevan

Das war aber keine Notwehr.

"Zudem darf derjenige, der in Notwehr handelt, lediglich Rechtsgüter seines Angreifers verletzen."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

Der FS hat einen Menschen geschlagen.

In Augsburg wurde ein Feuerwehrmann durch einen Kinnhaken sinnlos niedergeschlagen und verstarb daran.

Der Täter - ein 17jähriger- steht jetzt vor Gericht.

xNevan  26.10.2020, 13:16
@beangato

Das die körperliche Unversehrtheit auch ein Rechtsgut ist ist dir wohl nicht geläufig oder? Wenn die Umstände es erfordern ist es bei Notwehr sogar gestattet die angreifende Person zu töten.

Warum der 17 Jährige vor Gericht steht weiß ich nicht aber sofern er den Feuerwehrmann nicht aus Notwehr geschlagen hat ist das ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.

beangato  26.10.2020, 13:28
@xNevan

Du weißt, was "Sachen" sind? Ein Mensch ist keine Sache.

nicht aus Notwehr geschlagen

Der Täter hat ihn geschlagen, weil der Feuerwehrmann keine Zigarette abgeben wollte oder konnte:

"Nachdem ein Jugendlicher eine Zigarette schnorren wollte, entwickelte sich ein Streit zwischen der Clique und den beiden Männern. Schließlich schlug ein 17-Jähriger dem 49-Jährigen mit voller Wucht gegen den Kopf. Der Mann starb kurz darauf an einer Hirnblutung."

Nennst Du das auch Notwehr?

Körperliche Unversehrtheit? Der FS bekam

aber nur ganz bisschen 
xNevan  26.10.2020, 14:46
@beangato

Danke, das du beweist, das du hier Äpfel mit Birnen vergleichen wolltest. Es ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied zwischen jemandem der sich gegen einen Angriff mit Pfefferspray zur Wehr setzt und jemandem der jemanden Schlägt weil der ihm keine Kippe geben will/kann/möchte.

Die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist nunmal Notwehr. Der Angriff auf jemandem der etwas nicht herausgeben will ist Körperverletzung (in dem Fall mit Todesfolge) und damit eine Straftat.

Rechtsgüter sind übrigens nicht zwangsläufig "Sachen".

Was heißt Kreis? Wurde da gepöbelt oder war ein Streit kurz vor dem explodieren ? Wie schnell war der Schlag? War er noch am sprühen ?

Gimi93333 
Fragesteller
 26.10.2020, 12:04

Bei Gruppen wurden lauter und aus dem nichts kam das Pfefferspray. Und es ging um etwas Geld aber das ist eine andere Geschichte ganz kurz nach dem Sprühen kam der Schlag also eine Sekunde danach

nanfxD  26.10.2020, 12:05
@Gimi93333

Hmm also war wohl keine Notwehr mehr, da der Angriff beendet war.