Darf der Anwalt meine Freundin und mich zugleich vertreten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Anwalt für beide Parteien geht nur bei Scheidungen. Strafrechtlich ist das nicht möglich.

Nein, wegen möglicher Interessenkonflikte darf der gleiche Anwalt nicht dich und deine Freundin gleichzeitig vertreten.

Da sie Beschuldigte ist, sollte sie einen Anwalt für ihre Verteidigung haben.

Für dich als Geschädigte / Zeugin ist es nicht so wichtig, einen Beistand zu haben.

Beraten wsl schon, aber vor Gericht darf nur ein Anwalt einen Mandanten vertreten.