Wann muss ich spätestens kündigen bei folgender Kündigungsfrist: "Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Schluss eines Kalenderjahres"?

4 Antworten

unbedingt

Stell sicher, dass die schriftliche Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 30.9. vorliegt.

Du kannst die Kündigung selbstverständlich auch früher abgeben oder hinschicken.

Ja, das heißt es. Die Kündigung muss Deinem Arbeitgeber auf jeden Fall im September noch vorliegen.

So ist es. Deine schriftliche Kündigung muss spätestens am 30.09. bei deinem AG sein.

Spätestens am 30. September kündigen