Gilt die Kündigungsfrist auch bei Umzug?

5 Antworten

Ja. Das liegt daran, dass die Tanzschule nichts mit der Wohnung zu tun hat.

Es ist beim Abschluss von Verträgen über sogenannte Dauerschuldverhältnisse wichtig, dass entweder die Kündigungsfristen möglichst kurz sind oder die Vertragsschließenden sich wirklich so lange binden wollen.

Sowohl der Mietvertrag für die Wohnung als auch der Vertrag mit der Tanzschule haben ein Dauerschuldverhältnis zur Grundlage.

Vertrag ist Vertrag und bindent.Die Tanzschule kann nichts dafür,dass du dich entschlossen hast umzuziehen.Verträge dienen der Sicherheit beider Vertragspartner.

Einen Umzug plant man normalerweise ja auch 3 Monate im voraus. Da wirst du diesen einen Monat wohl auch in der Tanzschule weiter zahlen müssen.

Umzug gibt dir kein Sonderkündigungsrecht, wenn dir durch die AGB keins eingeräumt wird.

Die Schule kann ja nichts dafür das Du umziehst.