Kündigunsfrist beträgt 6 Wovhen zum Schluss eines Kalenderjahres, was genau heisst das?

9 Antworten

Bitte gib den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung an. So wie du das darstellst, ist die Vereinbarung m. E. unwirksam. Daher wäre der genaue Wortlaut wichtig.

Recht hast Du!

@Zaubersterni

Bei einem Gewerbemietvertrag wäre die Klausel wieder wirksam. Auch wissen wir nicht ob es nun tatsächlich 6 Mon. oder 6 Wochen Kündigungsfrist sind und/oder ob sich der Fragesteller auch tatsächlich auf das deutsche Mietrecht bezieht!?

@Nemisis2010

Fragen über Fragen...........

bin voll durch denn wind wann bitte kann mann denn Mietvertrag kündigen ??

Dann mußt Du erst mal (er)klären ob es nun 6 WOCHEN oder 6 MONATE sind und ob es um einen Wohnraum-, Gewerberaummietvertrag oder einen Mietvertrag in einem Studentenwohnheim geht.

Hey, nein, das bedeutet, du musst 6 Monate VOR Ablauf des Jahres (31.12.) kündigen, also spätestens am 30.6. muss der Vermieter deine Kündigung haben! Für dieses Jahr ist die Frist also abgelaufen... Vielleicht kannst du fragen, ob ihr das anders vereinbaren könnt? Z.B., wenn der Vermieter einen Nachfolger findet, geht es vielleicht auch schneller? Damit muss der Vermieter aber einverstanden sein, sonst geht es nicht!

Soweit ich weiß ist das gar nicht zulässig. Wohnungen haben immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten seitens des Mieters.

Soweit ich weiß ist das gar nicht zulässig.

Bei normalem Wohnraum hast Du recht, ist es aber z.B. ein Studentenwohnheim, dann ist so eine Vereinbarung möglich.

Der Schluss des Kalenderjahres ist immer der 31. Dezember ! Wenn Du den Vertrag zum 31.12.2014 beenden willst, mußt Du bis spätestens 15. November 2014 kündigen ! Wenn Du auch nur ein paar Tage später kündigst, gilt das dann nicht für Ende 2014, sondern Ende 2015 ! Ist aber ein merkwürdiger Vertrag, normalerweise hat man eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten !

Er schreibt nicht 6 Wochen, sondern 6 MONATE!!!

@Zaubersterni

In der Frage steht 1x 6 Wochen und 1x 6 Monate !

@Zaubersterni

Es bleibt aber dabei, dass der Mieter lt. dieser Klausel nur zum Jahresende kündigen kann. Und das ist m. E. unwirksam. Es sei denn im Mietvertrag steht: Der MV kann erstmalig von beiden Parteien 6 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden." Das wäre ein gegenseitiger Kündigungsausschluss und damit wirksam. So aber hängt der Mieter immer bis zum Ablauf des Jahres im Mietvertrag fest. Und das ist nur zu seinem Nachteil und damit unwirksam.

@Zaubersterni
Kündigunsfrist beträgt 6 Wovhen zum Schluss...

Nee er schreibt beides :-)

Ist immer sehr hilfreich bei der Beantwortung........