Kündigungsfrist Stellplatz?


27.03.2022, 17:41

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5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist alles nicht so kompliziert, wie es vielleicht scheint!

Du schreibst:

 Hier steht jedoch, dass ich spätestens am 03. eines Monats zum Monatsletzten kündigen muss.

Ich lese da etwas anderes.

Der Vermieter muss deine Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monats erhalten haben, damit die Kündigung zum Monatsletzten wirksam ist.

Der 3. Werktag im April, wäre der 4.April.

Spätestens heißt immer, dass es auch früher geht.

Nicht der Poststempel, son­dern der Zeitpunkt des Empfangs ist für die Ein­hal­tung der Frist entscheidend.

Umfangreiche Informationen, sowie ein Musterkündigungsschreiben findest du hier:

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/mietrecht/kuendigung-mietvertrag/#:~:text=K%C3%BCndigung%20eines%20Mietvertrags%3A%20Auf%20den%20Punkt%20gebracht&text=F%C3%BCr%20Mieter%20gilt%20im%20Regelfall,eines%20Monats%20beim%20Vermieter%20eingehen.

Wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats zugeht, ist das frühestmögliche Ende des Vertragsverhältnisses der letzte Tag eben diese Monats.

Oder anders formuliert: Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist, allerdings mit der Maßgabe, dass ein Zugang am dritten Werktag dieses Monats genügt.

Wenn die Kündigung dem Empfänger spätestens am 04.04.2022* zugeht, endet der Mietvertrag damit frühstens zum 30.04.2022.

*Der Samstag zählt hier als Werktag, vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04

Er ist monatlich kündbar. Du hast das Schreiben so zu senden, dass es spätestens am 3. des Monats dem Vermieter vorliegt.

Schreib also deine Kündigung zum nächsten Monatsende, z. b. 30.04.22 und schicke das Einwurfeinschreiben jetzt im März ab. Dann bist du auf der sicheren Seite, dass es am 03.04. dem Vermieter vorliegt.

Answer1234567  27.03.2022, 22:32
Dann bist du auf der sicheren Seite, dass es am 03.04. dem Vermieter vorliegt.

Der 04.04.2022 genügt hier, da der 03.04.2022 ein Sonntag ist. Aber ansonsten korrekt.

Monatsletzter = letzter Kalendertag des Monats

Die von dir genannte gesetzliche Kündigungsfrist gilt für Wohnraummietverträge. Garagen sind kein Wohnraum, daher kann dafür auch eine deutlich kürzere Frist vereinbart werden.

Was meint der Monatsletzte?

Je nach Monat halt zum 28, 29, 30 oder 31.