Kündigungsfrist Arbeitnehmer - Wie lange?
Hallo Zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht:
"Die Kündigungsfristen richten sich beiderseits nach den tarfilichen / gesetzlichen Bestimmungen. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragspartner."
Vom Betriebsrat habe ich folgenden Auszug aus dem Tarifvertrag erhalten:
" Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt, (.....) nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit zum Ende eines Kalendermonats ein Monat. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen ununterbrochen 5 Jahre bestanden hat - zwei Monate- , 8 Jahre bestanden hat - drei Monate-, (...) jeweils zum Ende eines Kalendermonats. (...) "
Lt. Betriebsrat gilt für mich die Kündigungsfrist von 4 Wochen, trotz Beschäftigungsbeginn in 2006. Ich bin mir da aber nicht ganz sicher, wegen dem Satz im Arbeitsvertrag mit "Eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragspartner".
Wer kann mir hier weiterhelfen?
Mit Grüßen
5 Antworten
Vier Wochen (= 28 Tage) und ein Monat (je nach Monat 28 bis 31 Tage) sind verschiedene Fristen. Das sollte der Betriebsrat wissen...!
Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt, (.....) nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit zum Ende eines Kalendermonats ein Monat.
Das ist doch ziemlich eindeutig. Die verlängerten Fristen gelten für den AG, nicht für dich.
Wenn du kündigen willst, muss also deine Kündigung mindestens einen Monat vorher bei deinem AG vorliegen. Wann du den Brief datiert hast oder auch der Poststempel sind irrelevant, wichtig ist der Eingang beim AG. Schicke also entweder die Kündigung rechtzeitig per Einwurfeinschreiben (keinesfalls Übergabe-Einschreiben!) ab oder gib sie persönlich ab und lasse dir den Empfang quittieren.
"Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt, (.....) nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit zum Ende eines Kalendermonats ein Monat."
Demnach hat der Betriebsrat fast Recht, denn wenn hier ein Monat steht, ist das etwas Anderes als 4 Wochen.
Die nachfolgenden Regelungen gelten ja nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Damit hast du nach längerer Zugehörigkeit einen höheren Schutz von Kündigungen durch den Betrieb, hast aber selbst die Freiheit, in nur einem Monat Frist zu kündigen.
"Eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragspartner"
Das gilt nur dann, wenn sich durch eine Gesetzesänderung etwas an den Fristen ändert.
Demnach hat der Betriebsrat fast Recht, denn wenn hier ein Monat steht, ist das etwas Anderes als 4 Wochen.
Das scheint sonst fast niemandem aufzufallen...
Das gilt nur dann, wenn sich durch eine Gesetzesänderung etwas an den Fristen ändert.
Mit "Gesetzesänderung" hat das überhaupt nichts zu tun, sondern damit, dass sich ab dem 3. Beschäftigungsjahr die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gemäß BGB § 622 Abs. 2 gestaffelt verlängern!
Ganz einfach wenn du laut Tarifvertrag 1 Monat Frist hast, und du aber laut Gesetz (wegen einer Änderung des Gesetzes zum Beispiel), 2 Monate Frist hast, dann müssen beide seiten 2 Monate anwenden.
Man bildet da eine Art Kette... wenn im Tarif oder im Arbeitsvertrag was günstigeres für dich als Arbeitnehmer drin steht, dann ist dass anzuwenden. es kann also wie folgt aussehen.
Gesetz 1 Monat
Tarif 2 Monate
Arveitsvertrag 3 Monate Frist bei Kündigung durch den Arbeitgeber. ABER:
Gesetz 1 Monat
Tarif 2 Wochen
Arbeitsvertrag 1 Woche
Das geht nicht... ein eventueller Tarifvertrag muss sich an die Mindesangaben des Gesetzes halten, und ein Arbeitsvertrag dann an die Mindestvorgaben des Tarifes.
Am Ende gilt aber für dich die Frist von 4 Wochen zum Monatsende, da darunter die Kündigung durch den Arbeitgeber gesondert geregelt ist.
Zum Monatsende heißt dann, dass wenn du am 10.03. kündigst, die Frist bis zum 30.04 läuft.
Wofür :D
Am Ende gilt aber für dich die Frist von 4 Wochen zum Monatsende
Eben nicht, laut Tarifvertrag ist es ein Monat, und 4 Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat.
Auch ich weiß das 4 Wochen nur 28 Tage sind ich bin bei der Antwort davon ausgegangen das dort 4 Wochen steht weil ich das bei all den Antworten hier gelesen hatte... aber rechnen wir mal... der 10.03... + 4 Wochen... is der 07.04... so aber immer zum Monatsende... also Ende der Frist am 30.04
Ja die Frist von 4 Wochen (1 Monat) ist richtig. Nur wenn der Arbeitgeber dir kündigen möchte hat er die Längere Frist von 3 Monaten einzuhalten
Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt, (.....) nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit zum Ende eines Kalendermonats ein Monat.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen ununterbrochen (.....) 8 Jahre bestanden hat - drei Monate-,
Ja die Frist von 4 Wochen (1 Monat) ist richtig.
Vier Wochen und ein Monat sind nicht dasselbe!
Und dieser Unterschied ist "materiell" zwar klein, aber u.U. von gravierender Bedeutung.
Ich gehe davon aus, dass auf dieses Arbeitsverhältnis tatsächlich ein Tarifvertrag anzuwenden ist.
Unter dieser Voraussetzung gilt, dass entsprechend der tariflichen Bestimmung der Arbeitnehmer nach dem 2. Beschäftigungsjahr mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann.
Die Auskunft des Betriebsrats (4 Wochen) ist schlicht falsch!
Die Klausel im Arbeitsvertrag ist sehr verwirrend formuliert, weil sie einerseits auf Gesetz und Tarif - mit unterschiedlichen Bestimmungen - Bezug nimmt, andererseits die tarifliche Bestimmung unzulässigerweise "überschreibt" mit dem Verweis auf auch für den Arbeitnehmer geltende längere gesetzliche Fristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat.
Daraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmer nach dem 2. Beschäftigungsjahr eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gemäß der tariflichen Bestimmung einzuhalten hat!
Danke