Kündigungsfrist Mietvertrag: Welches Datum angeben?

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Auf welches Datum soll ich die Kündigung beziehen?

Im Moment und wenn Deine Kündigung spätestens am 3. Werktag im Februar beim Vermieter ist zum 30.4.2012

Heute ist der 5. also hast du den Januar-Termin verpasst... es sind (bei Wohnungen) immer 3 Monate bis zum Monatsende .... also Februar, März, April

ich würde aber trotzdem "31. März oder zum nächstmöglichen späteren Zeitpunkt" reinschreiben.

Wenn dein Vermieter nett ist und du ihm Nachmieter präsentierst, dann kommst du vielleicht schon früher raus.

Der 31. März ist, weil der Januar ja noch jung ist, vielleicht akzeptiert er es noch, nach dem Gesetz müsste er nur Kündigungen bis zum 3.1. eingegangen sind für 31.3 akzeptieren, aber mit dem Nebensatz muss er sie dann spätestens zum 30.04 akzeptieren.

Aber wie gesagt, ruf mal an, und frag, ob du ihm einfach Nachmieter präsentieren kannst. Nette Vermieter akzeptieren das, wenn sie keine Mietlücke haben, dann kannst du auch schon zum 31.01 raus. Aber das ist nicht gesetzlich, das musst du mit deinem Vermieter ausmachen.

user1074  05.01.2012, 10:59

Meine Erfahrung: 90% der Vermieter sind voll OK. Gesetze und Verträge sind für Streitfälle, wenn ihr Euch einigt, dann müsst ihr Euch nicht darum kümmern. Also lieb anrufen und fragen, was der Vermieter für eine Lösung sieht.

am besten ist sicher, daß du schreibst: zum nächstmöglichen termin, also dem 30. april ........z.b. dann muß die kündigung spätestens am 31. januar beim vermieter eingegangen sein. außer der mietvertrag läuft seit einem anderen datum (15. eines monats z.b.), dann entsprechend ändern.

Normalerweis geschehen Kündigungen immer zum Monatsende... Wenn du also so schnell wie möglich ausziehen willst, dann halt zum 30.4. wenn ich mich nicht täusche. Ansonsten schau doch einfach mal in deinen Mietvertrag, Da steht drinne ob zum Monatsende oder ob auch innerhalb eines Monats gekündigt werden darf. Des Weiteren sprich doch einfach mal mit deiner Hausverwaltung, denn hast du einen Nachmieter der evtl. auch schon früher einziehen wollen würde und deine verwaltung stimmt dem zu, bist auch schon früher aus dem Vertrag raus...

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalende, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgeschrieben ist.

user1074  05.01.2012, 10:56

Monatsende, oder?

anitari  05.01.2012, 10:57

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalende

Nach deutschem Mietrecht kann man, unter Berücksichtigung der 3 Monate, zu jedem Monatsende kündigen.

Sollte im Vertrag zum Quartalsende stehen wäre das nach deutschem Mietrecht unwirksam.