Wann muß eine telefonische Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

8 Antworten

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kein gesetz aber einen arbeitsvertrag. in dem steht sowas normalerweise drin, ist ja schlieslich von betrieb zu betrieb und von tätigkeitsfeld zu tätigkeitsfeld anders. wenn nix drin steht einfach mal beim chef nachfragen. sollte es dringend sein würde ich ca ne halbe stunde vor arbeitsbeginn anrufen, spätenstens wenn das büro besetzt ist.

Natürlich ist das im Gesetz geregelt...

Arbeitsrecht verpflichtet in jedem Fall zur unverzüglichen Krankmeldung

Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, d. h. „ohne schuldhaftes Zögern“ (vgl. § 121 BGB). Die Krankmeldung müssen Sie also so schnell vornehmen, wie es Ihnen möglich ist. In der Regel also sobald Sie selbst die Arbeitsunfähigkeit bemerken. Daher wird die Krankmeldung in den meisten Fällen innerhalb der ersten halben Stunde nach Arbeitsbeginn, spätestens aber in den ersten Stunden nach Arbeitsbeginn zu erfolgen haben.

dafür bedarf es nicht gerade ein Gesetz! es ist doch wohl selbstverständlich,das man direkt vor dem eigentlichem Arbeitsbeginn anruft und sich telefonisch schon einmal krank meldet! Damit der Chef oder die Kollegen bescheid wissen und eventuell umplanen können.! die Krankschreibung muss spätestens am dritten tag vorliegen. aber anrufen sollte wohl kein problem sein!

Normal vor Arbeitsbeginn, es gibt Betriebe in denen es im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung geregelt ist. § gibt es dazu nicht.

ein Gesetz wüßte ich nicht, aber wenn Deine Arbeitszeit um 07.00 Uhr beginnt, muss Du spätestens dann auch Bescheid sagen, nicht erst um 10°° oder so.