Kann der Arbeitgeber die telefonische Krankmeldung leugnen?

6 Antworten

Den Vorwurf finde ich höchst lächerlich. Was bitte ist denn unter "Übergabe zur nächsten Schicht" zu verstehen? Für micht heißt das, dass Informationen aus der vorherigen Schicht an die folgende übergeben werden. Und da sollte es doch kein Problem sein, die simple Info über eine Krankmeldung weiter zu geben.

Damit hat man doch sogar noch länger Zeit, einen Ersatz zu suchen. Und man kann von dir nicht verlangen, dass du punktlich auf die Minute zum Schichtwechsel anrufst.

Du musst auch nichts weiter beweisen, denn man bescheinigt dir ja, dass du dich 10 Minuten vor Schichtbeginn gemeldet hast. So kannst du dich entspannt zurücklehnen und sollte es Folgen in Form einer Abmahnung haben, würde ich eine Gegendarstellung schreiben. Und die Schule würde ich auch über den Sachverhalt informieren.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer vom Gesetzt (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 1) verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich (d.h. ohne selbstverschuldete Verzögerung) zu informieren, sobald er weiß, dass er aufgrund einer Erkrankung an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert ist - da bedeutet: spätestens zu Beginn seines eigentlichen Arbeitsantritts.

Wie und wann genau das konkret zu geschehen hat, kann betrieblich/arbeitsvertraglich geregelt werden - ob also als Information telefonisch, per eMail, SMS usw., ob vor Arbeitsbeginn, in einem bestimmten Zeitrahmen; der Arbeitgeber kann allerdings nicht wirksam verlangen, dass der Arbeitnehmer die Information persönlich gibt.

Konkret auf Deinen Fall:

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber also vorgeben, dass die Information über Deine krankheitsbedingte Verhinderung zur Schichtübergabe zu erfolgen hat; dem hast Du dann nachzukommen, sofern Du nicht unverschuldet daran gehindert bist.

Aber er kann selbstverständlich nicht erst im Nachhinein diese Vorgabe treffen!

Auch halte ich die Kritik, Du hättest die Krankmeldung 10 Minuten zu früh (vor Schichtbeginn) mitgeteilt, für geradezu lächerlich!

Unzweifelhaft ist jedenfalls - aufgrund der Äußerungen Dir gegenüber -, dass Du Dich nicht zu spät (also nicht erst nach Arbeitsbeginn) krankgemeldet hast.

Mit dieser Verpflichtung zur "unverzüglichen" Krankmeldung an den Arbeitgeber hat der nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Arbietsunfähigkeitsbescheibnigung nichts zu tun - aber darum geht es in Deiner Frage ja auch nicht!

Danke, so sehe ich das auch. Ich habe jetzt am Montag ein Gespräch mit der Schule deswegen, und ich weiß nicht genau, was die Station genau erzählt hat. Auf jeden Fall werde ich dort meine Sicht der Dinge schildern.

@Crydus

Das ist alles auch kein "Beinbruch" und kein Grund, sich "großartig" Gedanken oder gar Sorgen zu machen.

Man will bei Dir ein Haar in der Suppe finden. Ein Lehrling ist ein Auszubildender - also kein Fachmann. Ich empfehle, nicht in der Defensive zu verharren. Krank kann jeder werden. Überlege etwas Positives. Mut!

Telefonisch hast Dich doch rechzeitig gemeldet, meiner Meinung nach.

Letztendlich zählt die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Krankmeldung!

Manche Arbeitgeber verlangen für einen Tag schon eine, andere erst ab dem dritten.

Letztendlich zählt die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Krankmeldung!

Die besteht ganz unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur unverzüglichen Krankmeldung an den Arbeitgeber (die ja tatsächlich erfolgt ist)

Kann der Arbeitgeber verlangen. Da gibt es Fristen einzuhalten.

Wenn man sich sogar vor Arbeitsbeginn meldet, kann es kein Problem mit einer Frist geben.