Krankmeldung 6min. Arbeitsbeginn - Abmahnung?

8 Antworten

Guten Tag,

sie hat sich zu spät abgemeldet, normal muss man sich vor Arbeitsbeginn abmelden und bis 13 Uhr hat man genug Zeit

Außerdem halte ich das Abmelden per Mail auch für ungeeignet, da nicht jeder Mensch ständig einen Blick auf den Bildschirm hat. Kurz durchrufen sollte schon drin sein.

Pech gehabt.

normal muss man sich vor Arbeitsbeginn abmelde

Wo steht das?

@ralosaviv

Mach dir doch mal die Mühe, bitte, schau in dein Arbeitsvertrag...

@Mandrinio

Raffst du´s nicht? Du weißt nicht einmal was was EntgFG ist und machst hier einen auf arbeitsrechtlichen Berater? Selbst wenn im Arbeitsvertrag stehen würde, dass der ARbN sich vor Arbeitsbeginn melden müßte, wäre diese Klausel unwirksam.

"...normal muss man sich vor Arbeitsbeginn abmelden ..."

Könnte schwierig werden, weil vor Arbeitsbeginn möglicherweise niemand im Betrieb ist, der eine Krankmeldung entgegen nehmen köönnte.

Ich find das es ziemlich übertrieben ist aber der chef kann es selber entscheiden und irgendwie ist sie selber schuld weil wenn sie sich danach krank schreibt obwohl sie seit 6 min schon das arbeiten anfangen sollte dann kann man nix mehr dazu sagen ;)

§ 5 Abs. 1 EntgFG: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Unverzüglich=ohne schuldhaftes Verzögern. D. h., die 6 min rechtfertigen keine Abmahnung. Es steht nirgends, dass nur dann kein schuldhaftes Verzögern vorliegt, wenn die Meldung vor Arbeitsbeginn eingeht. Die Abmahnung ist demnach für die Tonne.

Im Gesetz steht nicht, auf welche Art (schriftlich, mündlich, persönlich) die Meldung erfolgen muss. Sofern es dazu keine vertragliche oder betriebliche Regelung oder Anweisung gibt, kann auch gegen die Mail nichts einzuwenden sein.

Danke für das erste positive Posting! Dachte schon ich verstehe die Welt nicht mehr!

@Fusion1978

Keine Panik. Dein Rechtsempfinden war da schon völlig richtig ;-)

keine Ahnung was du da zitierst.. aber im Allgemeinen stehen die Meldefristen im Arbeitsvertrag, den sie sicherlich gezeichnet hat.

@Mandrinio

EntgFG = Entgeltfortzahlungsgesetz! Der Arbeitgeber hat in dieser Vorschrift nicht die Möglichkeit arbeitsvertraglich eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen. Wie soll die auch aussehen? Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Krankheit eine Woche im voraus bekannt zu geben? Unverzüglich ! Mehr geht nicht!

@ralosaviv

Aber du hast doch sicherlich das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben, wie du auch nicht behandelt werden wollen würdest, oder nicht? Oder meinst du die Arbeitszeit unterliegt eher der Beliebigkeit?

Du willst doch auch das sich dein Vertragspartner an seine Abmachungen hält.. und nicht vielleicht sagt : " Ach, ich zahl den Lohn mal erst 2Monate später"

@Mandrinio

Das wird mir jetzt zu doof. Gesetz ist Gesetz und die Abmahnung nicht haltbar. Punkt.

@ralosaviv

Gegen die Abmahnung kannst du eine Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass falls unberechtigt, sie zurückgezogen und aus der Personalakte entfernt würde.

Noch hast du sie ja noch nicht ,oder ?

@Mandrinio

"....aber im Allgemeinen stehen die Meldefristen im Arbeitsvertrag,..."

Ich staune manchmal, was manche Leute alles von einem Arbeitsvertrag erwarten. Sollen da etwa alle Dinge nochmal drinstehen, die eh schon arbeitstrechtlich per Gesetz geregelt sind? Dann würde der Vertrag vielleicht 100 Seiten umfassen.

Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wie das zu geschehen hat, steht nicht im Gesetz. Deshalb ist auch eine Mitteilung per E-Mail oder SMS genau so möglich, wie ein Telefonanruf oder ein Telefax.

Beachten Sie aber bitte Folgendes: Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber unverzüglich die Mitteilung erhält. Wenn Ihnen also bekannt ist, dass E-Mails nur alle 2 Stunden abgerufen werden oder sämtliche E-Mails an einem bestimmten Arbeitsplatz auflaufen und von dort erst mit Zeitverzögerung verteilt werden, wäre ich vorsichtig. Natürlich ist die Nachricht auch dann in den Machtbereich Ihres Arbeitgebers gelangt. Der hier entscheidende § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes will aber, dass Ihr Chef sofort Kenntnis erlangen kann, um entsprechende Vertretungsmaßnahmen einleiten zu können. Es reicht letztendlich auch nicht aus, wenn Sie telefonisch Arbeitskollegen, dem Pförtner, Betriebsratsmitglieder oder der Telefonistin von Ihrer Krankheit berichten. Natürlich muss Ihr Arbeitgeber Sie darüber informieren, wen Sie von einer Arbeitsunfähigkeit unterrichten sollen. Im Regelfall dürfte das der Leiter der Personalabteilung oder Ihr unmittelbarer Vorgesetzter sein.

Per Email und das nach planmäßigem Arbeitsbeginn um 13:30? Das ist gerechtfertigt, würde ich sagen. Da ruft man an, das ist dem Arbeitgeber gegenüber nicht fair und da gibt es auch normalerweise eine Konsequenz. Wieso meldet sie sich so spät und nicht rechtzeitig? Wer eine Email schreiben kann, der kann auch rechtzeitig telefonieren oder vorab die Mail senden, morgens eben, wenn man zum Arzt geht.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Auch diese Antwort stimmt mit unseren gesetzlichen Vorschriften keinesfalls überein.

@ralosaviv

Ja, das mag sein, trotzdem ist das nicht gerade fair von ihr und das sollte Dir Dein Gefühl auch sagen, oder? Ich weiß, dass der Arbeitgeber auch anders vorgehen kann, sprich verwarnen kann.

Trotzdem ist Deine Antwort für die Fragestellerin hilfreich, da sie gegen die Abmahnung eventuell vorgehen kann.

@RunnerHH

Ich kann aus der Frage kein unfaires Verhalten herleiten und ich weiß auch nicht, woher du das nimmst. Dort steht nur der blanke Sachverhalt: Arbeitsbeginn, Uhrzeit, Krankmeldung, Uhrzeit, Abmahnung. Deswegen sagt mir mein Gefühl auch nicht, dass der Arbeitnehmer sich nicht korrekt verhalten hat. Nur weil der Arbeitsbeginn in diesem Fall erst zu einer Uhrzeit war, zu welcher andere ArbN fast schon wieder Feierabend haben, gibt uns das nicht das Recht ein schuldhaftes Verhalten pauschal vorauszusetzen. Der ArbN kann auch um 10 zum Arzt gegangen sein, weil er gedacht hat, er holt sich ein paar Medis und geht dann zur Arbeit. Der Arzt schreibt ihn aber krank und wegen langer Wartezeiten, Stau oder sonstwas war der ArbN eben erst um fünf nach halb zu Hause. Man muss nicht immer nur negativ denken.....

@ralosaviv

Okay, dann kann sie den Arbeitgeber bis wann nach Arbeitsbeginn Deiner Meinung nach informieren? Bis 1 Minute vor Feierabend? So, wie Du das siehst, spielt das ja kaum eine Rolle. Dann kann sie sich ja in ein paar Tagen melden, oder dann, wenn sie lustig ist. Schon klar.

Ich glaube schon, dass sie sich VOR Arbeitsbeginn melden muss und egal was ist, es war nach Arbeitsbeginn. Machst Du das auch so?

Ich denke, dass es wohl nicht unbedingt eine Abmahung sein muss, aber ganz ehrlich jetzt, der Arbeitgeber ist wohl sauer und das kann ich schon verstehen, egal, was Du da für Dinge aus welchen Gesetzen schreibst, oder es nicht sehen kannst, wo da ein unfaires Handeln vorliegt.

Man muß nicht immer negativ denken, das hat damit nichts zu tun. Der Arbeitgeber hat eventuell keine Chance einen Ersatz zu suchen und muss eventuell Umsatzeinbußen hinnehmen, wer weiß, wieviel.... Das kann auf Kosten des gesamten Unternehmens gehen und allen anderen Kollegen, das ist wahr und wird Dir wohl jeder Arbeitgeber bestätigen. Das ist nicht korrekt gehandelt von der Arbeitnehmerin, glaub mir mal.

Cya.

@RunnerHH

"Ich glaube schon, dass sie sich VOR Arbeitsbeginn melden muss..."

Aha, und wie machst du das, wenn der Zuständige seine Arbeit noch nicht begonnen hat? Arbeitsbeginn heißt in der Regel, dass auch die Personalabteilung erst dann zu arbeiten beginnt und vorher nicht erreichbar ist.

@PeterSchu

Wie, der Zuständige? In der Regel gibt es einen Anrufbeantworter oder man schreibt die Email morgens, bevor man zum Arzt fährt. Ist das zu viel verlangt?!? Man kann auch seine Arbeitskollegen informieren, dass sie das weiterleitet, dass man sich gemeldet hat. Es gibt genug Möglichkeiten, keine Ausreden bitte. Stell Dir mal vor, es ist Dein Laden und einer Deiner Arbeitnehmer meldet sich nach Arbeitsbeginn krank. Ich wette mit Dir, Du wärest da nicht gerade amüsiert darüber.

Kleinlich, aber wahrscheinlich wusste sie nach dem Aufstehen schon, dass das mit der Arbeit nichts wird. Von daher hat sie sich reichlich Zeit gelassen.