wann muss ein mieter ausziehen wenn das haus zwangsversteigert wird?

9 Antworten

Erst einmal muss der Mieter gar nicht ausziehen,da der gleiche Grundsatz gilt wie bei einem normalen Verkauf:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


und wohin sollte er die miete überweisen?

Bei einer Zwangsversteigerung wird sich bestimmt ein Verwalter oder der neue Besitzer zwecks Mietzahlung bei Ihnen melden.

Auf keinen Fall lassen Sie sich nicht auf einen neuen Vertrag ein!

Ihr Mietvertrag hat weiterhin Gültigkeit.

Wenn dem Mieter die zwangsverwteigerung bekannt ist, sollte er zu seinem eigen Schutz die Miete nicht mehr an den alten Vermeiter zahlehn, sondern auf einem sonderkonto hinterlegen und warten, bis sich der neue Eigentümer als berechtigter Nachfolger aus dem Mietverhältnis durch den Zuschlagbeschluß des Antsgerichtes ausweist. Verkauf oder Zwangsversteigerung ändern im Übrigen nichts an bestehenden Mietverhältnissen.

wann muss ein mieter ausziehen wenn das haus zwangsversteigert wird?

Überhaupt nicht. Es sei denn er kündigt selbst oder der neue Eigentümer/Vermieter kündigt ihm. Z. B. wegen Eigenbedarf.

und wohin sollte er die miete überweisen?

So lange nichts offiziell bekannt ist, wie immer an den aktuellen Vermieter.

... aber was ist wenn es dann doch in ein paar monaten so ist?

Vor der Zwangsversteigerung steht in aller Regel die Zwangsverwaltung. Dann muß die Miete an die Zwangsverwaltung gezahlt werden.

Zunächst einmal bleibt der alte Mietvertrag auch bei einem neuen Eigentümer bestehen. Für den neuen Eigentümer ist es gar nicht so einfach, die alten Mieter herauszubekommen. Das kann also dauern, wenn er das überhaupt möchte.

Wohin die Miete überwiesen werden soll, wird der neue Eigentümer den Mietern schriftlich mitteilen. Da kann man also in Ruhe abwarten.

Ansonsten hilft der Mieterschutzbund.

auch ein neuer Besitzer muss sich an die Kündigungsfristen halten, er kann nicht von heute auf morgen sagen, tschüss und ab dafür. Die Fristen richten sich meistens danach, wie lange der Mieter schon dort wohnt. Warte erstmal ab und wenn es soweit ist, könnt Ihr immer noch zum Mieterschutzbund gehen, wenn Ihr dort wohnen bleiben wollt.