Haus zur Miete wer zahlt auffüllen der Ölheizung

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Wenn das Öl nur für die Heizung einer Wohnung ist, zahlt in der Regel der Mieter. Ist es eine Gemeinschaftsheizung für mehrere Parteien, streckt der Vermieter/Hausbesitzer vor, und rechnet es über Betriebskostenabrechnung ab. Dann zahlt der Mieter einen Abschlag monatlich.

Es besteht kein Verterag ich möchte gerne Umziehen deshalb die frage

Natürlich besteht ein Vertrag. Ein mündlicher und der ist genau so bindend wie ein schriftlicher.

Wer hat denn bisher das Heizöl bezahlt?

ja kommt drauf an was ihr vereinbart habt,woher sollen wir das wissen

Derjenige, der laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. I.d.R. der Vermieter...

Zuerst der Vermieter