Hartz4 nur direktüberweisung der Miete?

8 Antworten

Normalerweise bekommt der Hartz-IV-Empfänger die Miete direkt auf sein Konto überwiesen und muss sie dann an den Vermieter weiterleiten. Nur wenn er das nicht tut und die Wohnungskündigung droht, kann vereinbart werden, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Evtl. kannst du das auch selbst beantragen. Das würde ich allerdings nicht tun, da die Ämter manchmal die Zahlung einstellen oder unpünktlich zahlen, ohne dass der Mieter davon etwas mitbekommt. Dann bekommst du plötzlich die Wohnungskündigung und weißt gar nicht, warum.

Diese Entscheidung ist nicht willkürlich vom JC vorzunehmen, sie bedarf deiner Zustimmung. Auch der Vermieter hat das nicht zu entscheiden. Nur wenn du regelmäßig die erhaltenen Mietkosten anderweitig verbrauchst, dürfte das JC die Direktzahlung veranlassen.

In der Regel muss man sicher selber darum kümmern,man bekommt also seine vollen Leistungen vom Jobcenter aufs Konto und überweist dann selber,nur wenn man selber den Auftrag ans Jobcenter gibt oder evtl.eine Sanktion der Leistungen vorliegen wird dann das Jobcenter die Überweisung vornehmen !

Direkt an den Vermieter zahlt das JC die KdU nur auf Wunsch des Kunden oder wenn der Kunde diesbezüglich mal negativ aufgefallen ist. Sprich die KdU anderweitig verwendet oder unpünktlich an den Vermieter gezahlt hat.

Das kannst du auch selber machen.

Du bekommst zum Ende des Vormonats deine Regelleistung und die Kosten für Miete auf dein Konto und ein paar Tage später - zum Anfang des Monats - bucht der Vermieter ab. Und fertig.

Dein Vermieter muss nicht einmal wissen, dass du ALG II bekommst.

Wenn jemand allerdings schon öfter Mietschulden gemacht hat, dann kann der Vermieter verlangen, dass die Miete direkt an ihn überwiesen wird.

Oder das Amt hat schon ein paar Mal Mietschulden übernommen, damit derjenige nicht aus der Wohnung fliegt. Dann zahlt das Amt nur direkt an den Vermieter.

Aber wenn du dir nichts zuschulden kommen lässt, dann ... alles wie gewohnt.

wildpark3  18.09.2016, 16:03

dann kann der Vermieter verlangen, dass die Miete direkt an ihn überwiesen wird.


Nö, das bleibt im Ermessen des Beziehers..

EstherNele  18.09.2016, 23:29
@wildpark3

Ich zitiere mal meine Antwort:

Wenn jemand allerdings schon öfter Mietschulden gemacht hat, dann kann der Vermieter verlangen, dass die Miete direkt an ihn überwiesen wird.

Wenn ein ALG II-Empfänger schon mal Mietschulden gemacht hat und der Vermieter mit Kündigung droht bzw. diese schon ausgesprochen hat, dann kann diese Kündigung oft abgewendet werden, wenn das JC bzw. das Sozialamt diese Mietschulden erst mal begleicht. (Tun die aber auch nur, wenn der Vermieter sich bereit erklärt, das Mietverhältnis nach Begleichung der Mietschulden fortzusetzen.)

In so einem Fall kann der Vermieter - um derartiges zukünftig zu vermeiden - die Weiterführung des Mietverhältnisses davon abhängig machen, dass das Amt die Miete direkt überweist.

Oder das Amt entscheidet, diese Überweisung direkt vorzunehmen, um eine solche Situation - eine drohende Wohnungskündigung - künftig zu verhindern.

Wohlgemerkt: das trifft nicht auf den unbescholtenen ALG II-Empfänger zu, der brav und pünktlich seine Miete zahlt.

Aber wenn es darum geht, dass sichergestellt werden muss, dass Familien, oft noch mit Kindern, nicht aus ihrer Wohnung fliegen, dann dürfen die das. Das ist dann das bedeutend kleinere Übel, als ganze Familien unterzubringen zu müssen, die kein Vermieter nimmt.

Ist in Berlin Gang und Gebe, setzt aber immer frühere Unregelmäßigkeiten voraus.

Und wenn du unter Druck stehst, eine andere (zum Beispiel kleinere) Wohnung finden zu müssen und der Vermieter, der weiß, dass du ALG II bekommst (immerhin brauchst du ja eine Kostenübernahmebestätigung, eine Gehaltsnachweis hast du ja nicht ) - wenn der Vermieter sagt: "Wohnung und Direktüberweisung oder keine Wohnung", dann bist du auch damit einverstanden, weil du in Großstädten als Leistungsbezieher nur ganz schwer an angemessene Wohnungen kommst.

Dann schluckst du auch diese Kröte.

Trotzdem ist es deine eigene Entscheidung - und dem Vermieter steht es frei, ob er dich nimmt oder nicht. "Recht auf freie Vertragsgestaltung" nennt man das, juristisch nicht anfechtbar. Es stellt den ALG II-Mieter ja nicht schlechter als andere Mieter

Wenn du darauf bestehen willst, selbst zu zahlen, dann musst du dir nur sicher sein, ob du dir in der jeweiligen Situation soviel Selbstbestimmung leisten kannst.