Mieter gekündigt, dieser zieht zum vereinbarten Termin nicht aus. Welche Rechte hat man als Vermieter? Kann man trotzdem die Miete erhöhen?

8 Antworten

Mieter gekündigt, dieser zieht zum vereinbarten Termin nicht aus. Welche Rechte hat man als Vermieter? 

Das Recht auf eine Räumungsklage und hoffen dass die schnell durchkommt. Das kann Monate dauern.

Kann man trotzdem die Miete erhöhen?

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darf man die Miete erhöhen. Das bedeutet z.B. bei normal laufendem Mietverhältnis, dass das Mieterhöhungssverlangen fristgerecht zugestellt wurde und formal auch richtig ist.

Hier bei diesem Mieter erhält man nach Ende der Kündigungsfrist keine Miete mehr sondern Nutzungsausfall; wenn der Mieter nicht ausgezogen ist und da kann man durchaus auch einen höheren Mietzins verlangen neben ggf. noch anderen Schadenersatzforderungen.


Habe aufgrund von Eigenbedarf meinem Mieter gekündigt. Die Mieter müssen zum 01.03. ausziehen.

Stellt sich die Frage ob das Kündigungsschreiben überhaupt wirksam ist; was wir hier nicht beurteilen können weil wir nicht den Text kennen.

Was hast Du als Eigenbedarfsgrund genau geschrieben?

Der Mieter muss z.B. bei einer formal unwirksamen Kündigung Dir als Vermieter nicht sagen bzw. schreiben dass die Kündigung unwirksam ist; er zieht einfach nicht aus. 

Du gehst dann zum Anwalt und der schildert Dir dann dass Deine Kündigung unwirksam ist und setzt jetzt eine wirksame Kündigung für Dich auf; aber leider ist da jetzt wieder die Kündigungsfrist die Du einhalten musst.

Der Mieter hat also noch Zeit bekommen und Dich hat das ganze noch Geld gekostet.

Ist die Eigenbedarfskündigung wirksam und der Mieter zieht nicht aus, dann bleibt eben nur die Räumungsklage die Zeit und Geld kostet.

Schon mal versucht mit den Mietern zu reden?



Das Mietverhältnis ist am 1.3. beendet. Was Du dann von Deinen Mietern bzw. Besetzern bekommst, ist nicht Miete, sondern Nutzungsentschädigung. Diese ist so hoch, wie aktuell am Markt an Miete erzielt werden könnte.

Das setzt Du dann im Rahmen der Räumungsklage durch.

Dir bleibt nur der gerichtliche Weg. Du musst einen Räumungstitel erwirken. Dann kann später eine Zwangsvollstreckung erwirkt werden und mittels Gerichtsvollzieher mit der räumung begonnen werden.

Seit wann werden Kündigungstermine vereinbart? Eine Kündigung ist immer eine einseitige Sache.

Ein Aufhebungsvertrag zu einem xbeliebigen Termin ist etwa Anderes.

Klär mich / uns bitte auf!

Eigenbedarf muss man nachweisen. Vielleicht glauben die Mieter nicht an den Eigenbedarf.