Vermieter hat Wohnhaus verkauft - ab wann an wen Miete überweisen?

9 Antworten

Es ist wichtig, dass du die Information ab wann du die Miete an wen und auf welches Konto zahlen sollst von dem alten Eigentümer schriftlich erhälst. Bitte ihn doch schriftlich, dir die Daten zu geben und teile ihm auch mich, dass du solange die Miete auf sein Konto überweisen wirst. Eine Kopie deines Schreibens bitte auch aufheben.

Verkäufer und Käufer vereinbaren im Kaufvertrag das Verfahren bei Mietzahlung und Betriebskostenabrechnung. Das hängt u.a. mit dem Zeitpunkt des Übergangs von Pflichten und Lasten vom alten auf den neuen Eigentümer zusammen.

Ich würde nicht an den bisherigen Vermieter überweisen und an den neuen kannst Du dann ggf. noch nicht. Leg das Geld auf die Seite und informiere den bisherigen Vermieter darüber.

Problem ist: Wenn Du an den alten Vermieter überweist, behält er womöglich das Geld und der neue Vermieter will von Dir trotzdem die Miete haben. Ergebnis wäre auf jeden Fall ein Streit, wenn nicht sogar ein Rechtsstreit.

Der neue Eigentümer ist verpflichtet dir rechtzeitig seine Bankeverbindung mitzuteilen damit du im Oktober die Miete an ihn überweisen kannst. Geschieht dies nicht,würde ich auf keinen Fall die Miete an den alten Besitzer überweisen.Behalte lieber die Miete ein.Er wird sich schon melden, schließlich möchte er die das Geld haben ;-) Ich denke das sich der neue Besitzer recht bald bei dir melden wird bzw. dir eine schrifiche Mitteilung zukommen lassen wird, wo drinnen steht auf welches Konto die Miete zukünftig überwiesen werden soll.

Ich würde nichts überweisen. Frag noch mal deinen vorherigen Vermieter. Wenn dein neuer Vermieter die Miete nicht bekommt, meldet der sich von ganz allein.

Aber was ist wenn die darauf spekulieren, dass man dadurch zwei Monate lang in Rückstand gerät, um daraus einen Kündigungsgrund zu konstruieren?

@BrilleHN

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann "rausgeschmissen" wirst, weil du ja keine Informationen über deinen Vermieter bekommen hast.

@BrilleHN

Sowas geht nicht!

Man ist verpflichtet, den oder die Mieter bei einem Eigentümerwechsel rechtzeitig zu informieren und ihnen auch die neue Bankverbindung zur Überweisung der Miete mitzuteilen.

@BrilleHN

Rein hypothetisch ja, aber eine solche Kündigung wäre im Moment der Zahlung vom Tisch.

@BrilleHN

Du kannst dem alten Vermieter - notfalls per Einschreiben - mitteilen, dass Du die Mieten einbehältst und sofort überweisen wirst, sobald Du schriftlich von ihm bzw. dem neuen Eigentümer hast, an wen Du die Miete schuldbefreiend bezahlen kannst.

@bwhoch2

Letztlich hätte der neue Vermieter auch zu beweisen, daß er seinen Mieter fristgerecht informiert und ihm die neue Bankverbindung mitgeteilt hat.

Schlechter Rat.

@anitari

Wieso denn?

Ich habe von meinem Vermieter eine schriftliche Bestätigung gefordert, welche ich bis heute nicht erhalten habe

Wie lange ist das her?

Und wie wäre es, wenn du deinen Noch-Vermieter einfach mal anrufen und ihm genau diese Fragen so wie hier stellen würdest? Sowas muß er dir doch mitteilen und v.a. rechtzeitig und schriftlich.

Der alte Vermieter hat vor etwa zwei Wochen bei mir geklingelt.

@BrilleHN

Ok, da kann man dann schon mal nachhaken. Also warum rufst du ihn nicht einfach an?

Dann soll er dir gleich telefonisch die Daten des neuen Eigentümers mitteilen und dann kannst du dich selbst mit ihm in Verbindung setzen wegen Bankverbindung ect.

Aber eigenartig ist das schon, daß du deinem Vermieter diese Sachen aus der Nase ziehen mußt. Noch dazu so kurz vor dem Wechsel.

Evl. würde sich der neue Eigentümer von selbst bei dir melden, aber wenn du nicht so lange warten willst, dann ruf deinen aktuellen Vermieter an.

@Franz577
Dann soll er dir gleich telefonisch die Daten des neuen Eigentümers mitteilen

Das könnte er machen,ist aber nicht seine Aufgabe.Der neue Besitzer muss seinen Mietern schriftlch mitteilen wohin die Miete künftig überwiesen werden soll.

und dann kannst du dich selbst mit ihm in Verbindung setzen wegen Bankverbindung ect.>

Nicht Aufgabe des Mieters dem neuen Besitzer hinterherzutelefonieren o.ä um in Erfahrung zu bringen wohin er die Miete überweisen soll.

@dialea1170

Stimmt auch wieder. Also kann er auch einfach abwarten.

Und an einen Trick, daß er rausgeworfen werden kann, glaube ich eigentlich auch nicht. Außerdem hätte dann der neue Vermieter die Beweislast, daß er seinen Mieter rechtzeitig informiert hat.

@Franz577

So ist es,denn der neue Besitzer kann nicht wg.der fehlende Miete dem Mieter kündigen wenn er ihm doch gar nicht mitgeteilt hat, wohin die Mieter überwiesen werden soll.