Mietrecht, Haus wird nun Verkauft, Wir haben Probleme mit unserem Vermieter, wir Wohnen erst seit 3 Monaten in dem Haus zur miete und jetzt sollen wir raus?

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Mietrecht, Haus wird nun Verkauft, Wir haben Probleme mit unserem Vermieter, wir Wohnen erst seit 3 Monaten in dem Haus zur miete und jetzt sollen wir raus?

Der jetzige Eigentümer darf Euch nicht wegen Verkauf des Hauses kündigen.

Für einen Erwerber gilt erst einmal:

BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zudem die Kündigung zulässig ist.

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Der neue Eigentümer kann in der Regel erst ab Eintragung ins Grundbuch Eigenbedarf anmelden.

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MfG

johnnymcmuff

Zunächst mal: Wer sagt, dass ihr raus sollt? Vermutet ihr das nur, oder habt ihr schon eine Kündigung erhalten? Grundsätzlich bricht Kauf Miete nicht, das heißt, ein Käufer muss immer alle bestehenden Mietverträge übernehmen. Er kann aber dann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit wegen Eigenbedarf kündigen. Dieser Eigenbedarf muss aber begründet sein, darf nur für den Vermieter oder nahe Angehörige sein und die Person für die Eigenbedarf genannt wird muss ausdrücklich benannt werden. Des weiteren muss die Kündigung in eurem Fall bis zum dritten Werktag des Monats vorliegen und darf dann frühestens zum Ablauf des übernächsten Monats ausgesprochen werden.

Auch denkbar wäre eine Verwertungskündigung, weil das Haus abgerissen und neu gebaut werden soll.

In jedem Fall sollte - sobald die Kündigung vorliegt - sachkundiger Rat eingeholt werden.

Unser Vermieter hat uns gestern angerufen und uns mitgeteilt dass er das Haus verkauft und wir uns schonmal umschauen sollen wegen einer anderen Wohnung. Nunja es ist nicht so leicht da wir 4 Pferde haben und wir müssen erstmal einen Bauernhof finden. Zumal wir den Hof der nun verkauft werden soll schön hergerichtet haben (sah vorher sehr schlimm aus, überall Müll) und jetzt wo alles sauber und hergerichtet ist möchte der Vermieter verkaufen.

@Kochmaus9

Dann besteht erstmal noch keinerlei Grund, sich nach einer neuen Unterkunft umzusehen. Erstmal muss er das Haus verkauft haben und wenn der Käufer keinen Eigenbedarf hat sondern eine Kapitalanlage möchte, dann kann euch auch nicht gekündigt werden. Nur weil der jetzige Eigentümer evtl. mehr Geld bekommt, wenn er das Haus leer und unvermietet verkauft, ist das kein berechtigter Grund für eine Kündigung. Also erstmal Ruhe bewahren.

@Kochmaus9

Und wer sagt dir, ob er dich nicht einfach nur aus dem Haus haben möchte? Umsehen könnt ihr euch ja, aber noch ist das Haus nicht verkauft...

@KaeteK

Das kann aber alles sehr schnell gehen und dann stehen wir da und haben keine neue Bleibe mit Stallung...

Das das Haus verkauft wird heißt doch nicht das Ihr raus müßt. Zunächst muß der neue Eigentümer/Vermieter Euren Mietvertrag übernehmen.

Wir haben einen langfristigen Mietvertrag,,,

Was genau heißt das?

Man konnte ankreuzen entweder Langfristig oder eben Kurzfristig und bei Kurzfristig die dauer der Mietzeit einschreiben.

@Kochmaus9

Ich fragte was man konnte oder nicht, sondern was genau das bedeutet, sprich dazu im Vertrag steht.

Wortlaut abtippen oder Seite einscannen und als Bild hochladen.

@anitari

Korrektur: Ich fragte nicht ...

@anitari

Hubs hab mich vertippt ich meinte auf unbestimmte Zeit,

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Trenne dich zunächst einmal von dem Begriff "Warmmiete", weil hier eine Ungenauigkeit ins Spiel kommt, die zur Verwirrung der Kommentatoren führen kann. 

Entweder setzt sich deine Gesamtmiete aus einer Grundmiete plus Betriebskosten zusammen oder du hast einen MV mit einer Teilinklusivmiete, oder gar einen MV mit einer Inklusivmiete, je nachdem wie im MV die Miete zur Gesamtmiete zusammen gerechnet wurde. Eine handschriftlich Änderung des MV nach Unterschriftsleistung der Parteien ist ungültig.

Die Renovierung und eventuell bauliche Veränderungen sind hoffentlich mit Genehmigung des Eigentümers von dir vorgenommen worden. Gab es dazu eine schriftliche Vereinbarung, beteiligte sich der Eigentümer an den Kosten?

Zunächst sind die Bemerkungen des Eigentümers hinsichtlich Verkauf und eventueller Kündigung unbeachtlich. Du hättest im schlimmsten Falle ein halbes Jahr Zeit bis zur neuen Bleibe.

Das hört sich ja gut an. Da der MV Handschriftlich vom Vermieter geändert wurde, ist er nun ungültig? Wir haben die ganze Wohnung neu renoviert da der Vermieter meinte es "geht noch". Die Wände waren nicht mehr weiß sondern gelb. Der Eigentümer hat sich an keinen Kosten beteiligt. Alles haben wir selber gezahlt. Wir haben keine baulichen veränderungen vorgenommen sondern lediglich alles hergerichtet so wie Müll (welches von den vormietern noch da war, um die 200€) weggefahren. Es waren hohe kosten die wir in den 3 Monaten die wir hier Wohnen hatten.

@Kochmaus9

Der Mietvertrag ist nicht als Ganzes ungültig sondern nur die handschriftlichen Änderungen des Vermieters. Durch die eigene Rnovierung kann der Vermieter euch keine Schönheitsreparturen aufs Auge drücken und am Ende der Mietzeit ist die besenreine Rückgabe der Wohnung angesagt. Die Kosten an Material und eigener Arbeitszeit solltest du addieren, das kann nochmal nützlich werden, wenn du gekündigt werden solltest.(Kündigungswiderspruch aufgrund hoher Investitionen)

@Gerhart

Super Danke das werden wir uns merken! :)

@Kochmaus9
Der Mietvertrag ist nicht als Ganzes ungültig sondern nur die handschriftlichen Änderungen des Vermieters.

Die Ungültigkeit der Hinzufügungen müßtet ihr aber erst einmal beweisen. Das wird schwer fallen.

@bwhoch2

" Unsere Warmmiete betrug einen Betrag und die Vermieterin hat dann nachdem wir unterschrieben haben noch ein "Paar" sachen ergänzt, wie Wasser, Strom, Müll und eben diese ganzen Nebenkosten. Das hat Sie mit einem Kugelschreiber einfach neben bei geschrieben."

Handschriftliche Änderungen eines gedruckten Vertragstextes bedürfen der Bestätigung der Vertragsparteien und müssen in beiden Vertragsexemplaren geschrieben sein. Vermutlich liegen diese Bestätigungen nicht vor. Was soll nun schwerfallen, mein lieber bw²?

@Gerhart

Tja, lieber Gerhardt. Das weißt Du vielleicht als Rechtsanwalt. Aber ob das alle anderen juristisch nicht vorgebildeten Menschen auch wissen?

Ich denke, dass alle Zivilrichter immer wieder mit Verträgen konfrontiert werden, in denen handschriftliche Änderungen nicht separat abgezeichnet sind. Erfahrungsgemäß werden solche Paragrafen dann doch als gültig hingenommen und wenn eine Seite behauptet, das wäre ohne Zustimmung nachträglich eingefügt worden, klingt das nicht glaubhaft, gerade weil es in beiden Exemplaren steht und sich der Inhaber eines Exemplars, der das bestreitet, nicht sofort dagegen gewehrt hat, dass handschriftliches nachträglich in "seinen" Vertrag eingefügt wurde.

Da gehen dann Theorie und Praxis schnell mal sehr weit auseinander.

Das ist für den Vermieter nicht einfach. Aber leider kennen wir den unterschriebenen Mietvertrag nicht. Es gibt aber viele Stellen wo Du Dich erkundigen kannst

Danke! Ja ich werde mich wohl mit meinem Anwalt in verbindung setzen müssen da bei unserem Mietvertrag im Nachhinein noch sachen eingeschrieben wurden vom Vermieter...