Eigentümer will Haus verkaufen, Mieter will nicht ausziehen

16 Antworten

Der jetzige Eigentümer möchte den Mieter von dem Wohnpark wegbekommen. Er versichert uns , selbst in unserem Namen die formellen Sachen zu erledigen. Und auch die Kosten zu übernehmen. Sollte man dazu einstimmen? Wir möchten eigentlich nicht mit den Mieter zutun haben, und wollen schnell wie möglich einziehen, wenn sie weg sind aus dem Haus.

Unter diesen Umständen dürft ihr das Haus nicht kaufen. Wie könnt ihr den Verkäufer dazu zwingen, nach dem Kauf und nach Bezahlung des Kaufpreises das Haus leer zu bekommen? Eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag und Rückbehalt eines Teils des Kaufpreises wird vermutlich nicht gehen. Ihr selbst müßt am Ende ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts den Bewohnern die Kündigung aussprechen und sie dazu bewegen, auch tatsächlich auszuziehen. Wenn die sich weigern, zieht sich das in die Länge und am Ende hinterlassen sie Euch noch eine Ruine und haben nicht das Geld, um für die hinterlassenen Schäden aufzukommen. Risiko des Verkäufers ist das dann nicht, sondern das ist dann Euer Unglück. Da würde ich lieber ein anderes Haus suchen.

Hallöchen,

die Problematik des bestehenden Mietverhältnis ist von allen anderen ausführlich und erschöpfend, mit allen rechtlichen Hinweisen, erörtert worden. Dazu brauche ich nichts mehr sagen.

Aber, der Eigentümer/Vermieter will in Eurem Namen tätig werden und die Kosten dafür übernehmen. Das geht von Haus aus gar nicht!!

Diese Kosten kann er dafür verwenden, dem Mieter einen finanziellen Bonbon zu geben damit er zu einem bestimmten Termin auszieht!

Das Haus kann man kaufen, wenn im Kaufvertrag ein Passus eingearbeitet wird in dem sinngemäß folgendes steht:

Übergabe des Kaufgegenstands und des Kaufpreis erfolgt Zug um Zug zum.........., nach vollständiger Räumung durch den bisherigen Mieter.

Dann seid Ihr auf einer halbwegs sicheren Seite denn der Verkäufer bekommt vorher kein Geld von Euch!

Euer Begehren einer Eigenbedarfskündigung wird Euch ein Richter, mit Hinweis auf das Wissen von der Vermietung, mindestens erschweren.

In meiner Maklertätigkeit hatte ich des öfteren mit solchen Situationen zu tun. Eine vermietete Immobilie ist, auf Grund der Mieterschutz Gesetze, fast unverkäuflich. Das anbieten einer Abstandszahlung des Vermieters an den Mieter war immer von Erfolg gekrönt.

Wie alles im Leben hat auch das seinen Preis! Der jetzige Eigentümer muß abschätzen, was er wirklich will und entsprechend handeln.

Grüße

Die Mieter aber wollen nicht aus dem Haus ausziehen.

Wenn Du das Haus kaufst, trittst Du in den laufenden Mietvertrag ein - als Vermieter.

Wenn Du in dem Haus wohnen willst, kannst Du das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen. Dafür würde ich Dir den Weg zu einem spezialisierten Anwalt empfehlen, weil bei solchen Kündigungen regelmäßig formale Fehler gemacht werden, die Dich unter'm Strich eine Menge Geld und Nerven kosten können, bis Du endlich in Dein Haus einziehen kannst.

Nur da einziehen zu wollen, weil man das Haus gekauft hat, reicht nicht. Da müssen schon schwerwiegende Gründe dafür sprechen, z.B. Familienzuwachs und die derzeitige Wohnung ist zu klein oder Schimmel in der derzeitigen Wohnung und einer ist Asthmatiker. Es ist schwer einen Mieter "loszuwerden", außerdem ist zu klären ,ob der Verkäufer dem Mieter das Haus angeboten hat. Denn Mieter haben ein indirektes Vorkaufsrecht. Das Ganze klingt verfahren- und wenn der Mieter euch dann ruinieren möchte, zahlt er ab Kauf keine Miete mehr- ihr habt die Belastung Wohnung und Hauskredti und könnt ihn rausklagen- daran sind schon Familien in die Privatinsolvenz gerutscht. Sucht lieber weiter.

Ihr steigt in den Mietvertrag ein. Es bleibt nur die ordentliche bzw Kündigung wegen Eigenbedarfs. Dort sind aber Fristen einzuhalten.