Wes bedeutet das wenn ein Mietvertrag auf 1Jahr befristet ist und man kann frühestens nach der Frist kündigen?

2 Antworten

Der Vertrag ist / bleibt wirksam. Da es der qualifizierten Begründung mangelt, fällt lediglich die Befristung weg.

Eine Kündigung wäre derzeit zum 31.12.21 möglich, vorausgesetzt, dass sie dem Vermieter bis pätestens 4.10.21 zugegangen ist.

DerCaveman  10.09.2021, 01:37

Jetzt schreibt er in einem Kommentar ploetzlich etwas von einem beidseitigen Kuendigungsverzicht. Anscheinend handelt es sich also gar nicht um eine Befristung, sondern um einen unbefristeten Vertrag mit beidseitiger Kuendigungsverzichtsvereinbarung. Dann kann er natuerlich erst zum oder ab Ablauf des vereinbarten Zeitraums kuendigen (je nach Wortlaut der Vereinbarung).

Sackbatscher912 
Fragesteller
 10.09.2021, 01:51
@DerCaveman

Da hat der BGH irgend etwas entschieden mit dem Kündigungsverzicht, dass der ursprüngliche Wille der Parteien hergenommen wurde. Ich habe das ursprünglich auch so verstanden wie du mit der 3 monatigen Kündigungsfrist. Aber jetzt bin ich etwas verwirrt.

DerCaveman  10.09.2021, 02:02
@Sackbatscher912

Ich habe mir mal dein Profil angesehen und dabei festgestellt, dass du schon seit Wochen immer wieder neue Fragen zum gleichen Sachverhalt stellst. Dabei verlierst du dich regelmaessig in irgendwelchen nebuloesen Angaben, ohne auf die konkrete Situation naeher einzugehen. Daher sind die Diskussionen bisher alle irgendwie im Sand verlaufen. Genau das scheint jetzt wieder zu passieren. Darum beende ich das von meiner Seite aus jetzt und verweise auf das bereits Geschriebene. Im Grunde wurde dir bereits alles gesagt, was es zu deiner Frage zu sagen gibt.

albatros  11.09.2021, 10:16
@DerCaveman

Ja, irgendwie seltsam, der FS hat wohl Langeweile und denkt, dass wir ihm diese etwas vertreiben können.

Wenn die Befristung unwirksam ist, handelt es sich um einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag mit (knapp) dreimonatiger Kuendigungsfrist zum Monatsende.

Du schreibst aber auch, der Vertrag sei auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dann kann es ja gar kein befristeter Mietvertrag sein. Handelt es sich vielleicht gar nicht um eine Befristung, sondern um einen beidseitigen Kuendigungsverzicht? Dann wuerde es natuerlich voellig anders aussehen.

Sackbatscher912 
Fragesteller
 10.09.2021, 01:24

Das war jetzt nur ein Beispiel. Ich habe das gelesen und es steht da von beidseitigem Kündigungsverzicht.

Das würde ja bedeuten der Vertrag würde erst nach Ablauf beendet. Der Mieter hätte ja dann keinen Nutzen und der unbefristete Mietvertrag mit knapp 3 monatige Kündigungsfrist würde nicht greifen.

DerCaveman  10.09.2021, 01:34
@Sackbatscher912

Ein beidseitiger Kuendigungsverzicht bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag ist keine Befristung. Zulaessig ist eine solche Verzichtsvereinbarung bis zu 4 Jahre ab Vertragsschluss (nicht erst ab Beginn des Mietverhaeltnisses!), wenn sie "formularmaessig" vereinbart, also nicht aktiv ausgehandelt wurde. Per Individualvereinbarung ist auch ein laengerer Zeitraum zulaessig.

Wenn ein beidseitiger Kuendigungsverzicht wirksam vereinbart wurde, kann der Mietvertrag auch erst fruehestens zum oder ab Ablauf der Vereinbarung ordentlich gekuendigt werden (je nach Wortlaut der Vereinbarung).

Auch der Mieter hat durchaus einen Vorteil von einer solchen Vereinbarung. Er braucht waehrend des vereinbarten Zeitraums nicht mit einer ordentlichen Kuendigung des Vermieters zu rechnen.

Sackbatscher912 
Fragesteller
 10.09.2021, 02:19
@DerCaveman

Dass man den Kündigungsverzicht vereinbaren muss habe ich jetzt nicht gelesen. Mit den 4 Jahren aber schon.

Aber wenn ich dich richtig verstehe, gilt das nur wenn der Kündigungsverzicht schriftlich vereinbart wurde, wenn nicht kann man den Vertrag mit 3 monatiger Kündigungsfrist beenden.

DerCaveman  10.09.2021, 02:27
@Sackbatscher912

Es geht schon wieder genau so los, wie bei all deinen frueheren Fragen zum gleichen Thema. Bitte stelle hier die entsprechende Klausel aus dem Mietvertrag wortgenau ein. Ohne die kommen wir nicht weiter.