Mieter läßt Kessel für Warmwasser leer laufen

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Besteht die Möglichkeit ihn vom allgemeinen Warmwasserkreis zu trennen und seine Wohnung mit einem "eigenen Durchlauferhitzer" zu versorgen? Dann spart er die Warmwasserversorgung seiner Nebenkosten und darf sich selbst versorgen.....

Er hat ja dem Anschein nach einen sehr hohen Warmwasserbedarf und dieser kann von der Hausversorgung nicht hinreichend gedeckt werden.....

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:05

Er hat ja dem Anschein nach einen sehr hohen Warmwasserbedarf und dieser kann von der Hausversorgung nicht hinreichend gedeckt werden.....>

Blödsinn

Ursusmaritimus  12.06.2013, 08:14
@skywizard

Das war als Begründung für die Umbaumaßnahme angeführt!

Natürlich will dich der Typ verarsch.en! Aber das kann man dann ja auch tun.....

MosqitoKiller  12.06.2013, 08:20

Wie willst Du denn diese Umbaumaßnahme bei einem renitenten Mieter durchsetzen, ohne erst wieder auf Duldung und Zugang zur Wohnung klagen zu müssen?

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:23
@MosqitoKiller

genau. vollkommen ausgeschlossen. Der Mieter macht nicht mal dem Gerichtsvollzieher oder dem Postmann die Tür auf. vollidiot eben.

Ursusmaritimus  12.06.2013, 08:28
@skywizard

Wenn der Vermieter einen eigenen "von unten" zugänglichen Warmwasserstrang hat lässt sich der Umbau im Keller realisieren. Vor allem dann wenn die " Messung" des Stromes auch im Keller erfolgt. Umbauen, Anklemmen auf seinen Strom und dann kann er Klagen, oder auch nicht.

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:31
@Ursusmaritimus

Wow, endlich mal was brauchbares. Hätteste ruhig als richtige Antwort machen können, wegen Stern und so ;-). coole Idee, werd ich denen dann gleich mal erzählen. Nen alten 5-Liter-Boiler hätte ich vielleicht noch irgendwo. - Das wär der Gaudi, echt. Suuupppeeerrr

MosqitoKiller  12.06.2013, 08:34
@Ursusmaritimus

Stimmt, das könnte funktionieren, auch wenn der Umbau recht aufwendig ist (Starkstrom, ggf. neuer Stromzähler etc.)...

Ursusmaritimus  12.06.2013, 08:36
@skywizard

Ja, aber zur Einschränkung, du benötigst ein druckfestes System. Die alten Geräte waren drucklos!

Gib mir einfach oben den Stern....

MosqitoKiller  12.06.2013, 08:36
@skywizard

Ich glaube, Du hast da was falsch verstanden, damit ist ein 80-Liter-Boiler oder ein Durchlauferhitzer gemeint, ein 5-Liter-Boiler reicht da ganz sicher nicht, dann hast Du sofort den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Der gute Mann muss immer noch Duschen und Baden können...

Mal abgesehen davon, dass die gängigen 5-Lieter-Boiler auf die Weise rein technisch nicht funktionieren würden, ohne die Wasserhähne in der Wohnung zu tauschen...

Ursusmaritimus  12.06.2013, 08:37
@MosqitoKiller

Neuer Zähler nicht, Starkstrom Ja!

MosqitoKiller  12.06.2013, 08:38
@Ursusmaritimus

Wenn er keinen Drehstromzähler hat, braucht er dann einen neuen...

Ok, der Elektriker des Vertrauens würde da unerlaubterweise was basteln...

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:44
@Ursusmaritimus

Ja, hab ich auch grad gesehen, dass du das bist. - Wir haben nen Fachmann in der Familie, der kann den Vermietern bestimmt was raten, wie das gehen könnte. Mal gucken.

quinti  12.06.2013, 10:12
@skywizard

dazu kann der Gerichtsvollzieher aber mit der Polizei und dem Schlüsseldienst sich Zugang zu der Wohnung verschaffen .

So einfach lässt man diesen Damen und Herren nicht stehen !

MosqitoKiller  12.06.2013, 10:26
@Ursusmaritimus

Mal abgesehen davon ist noch immer die Frage, ob er überhaupt einen exklusiven Wasserstrang hat, das ist ja doch eher die Ausnahme...

Es ist sein Recht, so viel heisses Wasser zu verbrauchen, wie er möchte. Wenn man schon ein eigenes Haus besitzt, sollte man zumindest dafür sorgen, dass jeder Mieter eigenes fliessend heisses Wasser hat. Übrigens sind Duschen und Badewannen in Deutschland kein zwingender Bestandteil einer Wohnung. Wurde jedoch im Mietvertrag festgehalten, dass für die "Wohnungen" "Badezimmer" bestehen, so hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass diese auch entsprechend nutzbar sind. Für ein veraltetes Warmwassersammelbecken im "Gemeinschaftsgebrauch" kann schliesslich kein Mieter etwas, wenn das warme Wasser durch welchen Grund auch immer, zur Zeit seines Nutzungswunsches kalt ist.

Ursusmaritimus  12.06.2013, 07:59

Triviale Antwort in welcher die Lebenswirklichkeit des realen Mietwohnungsbestandes ignoriert wird.

Unter diesen Vorgaben bekommst du vom Vermieter einen 80 Liter Warmwasserboiler an dein eigenes Stromnetz angehängt. Freust dich über das Badmonster und noch mehr über deine Stromrechnung. Aber du hast dein warmes Wasser in eigener Verantwortung immer zur Verfügung.

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:02

Was ne Antwort. Lies doch einfach die Frage noch mal etwas langsamer

Auskunft  12.06.2013, 08:07
@skywizard

Unter diesen Vorgaben bekommst du vom Vermieter einen 80 Liter Warmwasserboiler an dein eigenes Stromnetz angehängt.

Na, das ist für diesen Fall doch eine sehr gute Idee!

MosqitoKiller  12.06.2013, 08:16
@Auskunft

Dann muss man die Duldung dieser Maßnahme wieder einklagen, wenn der Mieter sich weigert...

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:36
@MosqitoKiller

nee, kann der Vermieter im Keller machen.

MosqitoKiller  12.06.2013, 08:49
@skywizard

Aber nur sehr aufwändig mit einem Durchlauferhitzer, der allein kostet 400 Euro und der Anschluss von Kabeln und Leitungen garantiert nochmal 600...

Redet doch mal mit dem Mieter. Er will ja scheinbar den Vermieter ärgern, und nutzt das für ihn kostenlose Warmwasser. er kann die Nummer ja auch abziehen, wenn Ihr morgens fertig seid mit Duschen etc. Kostet den Vermieter genqausoviel, ohne dass Ihr leiden müsst. Abgesehen davon ist es natürlich ein komplett asoziales Verhalten Eures Mitmieters, aber davon wird er sich nicht abhalten lassen.

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 07:44

Hm > komplett asoziales Verhalten>

darum, Reden is nisch, kannste vergessen. Der ist eher gefährlich, droht immer, holt dauernd die Polizei wegen nichts, vollkommen kollerisch. Klar, will der den Vermieter ärgern, aber wie soll der Vermieter sich verhalten, dass er nicht am Ende wieder der Dumme ist. Darauf zielt die Frage ab.

Ich kenne jetzt den Hintergrund nicht, warum du ihn umsonst wohnen lassen mußt. Fakt ist einfach, daß er schon das Recht hat, mit warmen Wasser versorgt zu werden. Du könntest jetzt natürlich sagen, daß du ihn trotzdem von der Versorgung abklemmst und es darauf ankommen lassen, wenn er dagegen klagt, zumal es vermutlich länger als die 6 Monate dauert, dürfte, bis es zum Prozeß kommt. Aber womöglich mußt du dann auch noch Schadensersatz leisten. Ich weiß jetzt nicht, ob es sich für diese 6 Monate lohnt, eine Umbaumaßnahme zu machen, aber vielleicht sollte er einfach seinen eigenen kleinen warmwassertank bekommen, und wenn er den leergemacht hat, ist es dann sein Pech.

Die Besitzer hätten ohne diesen Vergleich den Prozess verloren, darum bitte dazu KEINE Kommentare.

Bist du sicher? Warum hat sich der Mieter dann auf diesen Vergleich eingelassen?

skywizard 
Fragesteller
 12.06.2013, 08:42

Lange Geschichte. Die haben das Haus gekauft und es lief nebenbei noch ein anderer Prozess von dem die nichts wußten. Damit wurden die dann von den Anwälten mehr oder weniger "erpresst", dass, wenn sie verlieren, sie diesen Prozess durchstehen und evtl. auch verlieren könnten. da ging es um Ersatzmaßnahmen mit richtig viel Kohle. - Darum war es der geringere Aufwand und Risiko, dem Vergleich zuzustimmen.

Gibt keinen Prozess mehr. Vergleich, damit ist die Sache gegessen.

Der Eigentümer sollte bei der Sanierung des Objektes in Betracht ziehen ,das jeder Mieter -so auch er selber ,das Warme Wasser über seinen eigenen (Vom Vermieter gestellten) Durchlauferhitzer so sind es auch seine eigenen Strom /Gas kosten nur beziehen kann.

Somit würde es so etwas in Zukunft nicht mehr geben .